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Thema: Einfuhr von Arzneimitteln aus den USA nach D - Help :-(

  1. #1
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    Standard Einfuhr von Arzneimitteln aus den USA nach D - Help :-(

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    Ich habe eine wichtige Frage, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.... ops:
    Mir passiert auch immer wieder irgendein Quatsch

    Im September letzten Jahres habe ich mir von einem Freund aus den USA etwas zusenden lassen.
    Gleichzeitig hatte ich ihn gebeten, mir im Drugstore eine 100-Packung Tylenol zu kaufen und der Sendung beizulegen. Mein Vater nimmt ab und zu mal eine Tablette und hatte keine mehr. Ich habe mir überhaupt nichts dabei gedacht mir das Zeug zusenden zu lassen. Er hat die Tabletten mit reingelegt, alles verpackt und an meine Adresse losgeschickt.

    Mitte Oktober kam das Päckchen bei mir an. Man konnte direkt sehen, das es geöffnet und wieder zugeklebt war und zollrechtlich behandelt wurde. Nur die Tabletten fehlten.

    Kurz danach erhielt ich ein Schreiben vom Zollamt Leipzig (warum auch immer es dort behandelt wurde weiss ich nicht, ich wohne nämlich in NRW), das die Tylenol Tabletten beschlagnahmt wurden, die Einfuhr nicht erlaubt ist und ich dazu gesondert noch mal irgendwann eine Entscheidung erhalten würde.

    Vor zwei Wochen nun erhielt ich ein weiteres Schreiben mit der Bitte mich zu der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Ich kann ankreuzen, ob ich die Zuwiderhandlung zugebe oder nicht (Ja oder Nein). Die Verweigerung meiner Aussage kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,00 EUR geahndet werden.

    Wenn ich die Zuwiderhandlung nicht zugebe, soll ich den Grund schriflich ausführen.

    Ich habe überhaupt keine Ahnung, was ich dazu schreiben soll. Weiss nämlich auch überhaupt nicht, was mir blüht, wenn ich die Zuwiderhandlung zugebe :?

    Hat jemand von Euch so einen Fall schonmal gehabt bzw. weiss Rat????? Verstösse gegen das Arzneimittelgesetz werden geandet. Bei Vorsatz sogar mit bis zu 3 Jahren Haft oder hohen Geldbußen,
    Eigentlich sollte es offensichtlich sein, das 100 Tabletten für den Eigenbedarf sind aber wer weiss...
    Leider eilt es ein wenig, die Frist läuft bald ab.
    Muss ich mir dafür anwaltliche Hilfe holen?

  2. #2
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    ich kann dir leider nichts dazu sagen, außer: ich verstehe das nicht. Was ist denn das für ein Mittel, kann es sein, dass die Konzentration gigantisch ist?
    Das ist ein Paracetamol und ich hab aus Amerika auch Asipirin in Hunderterdosen offziell durchgekriegt.

    Es müsste doch erstmal rauszufinden sein, gegen was genau du verstoßen haben sollst.

  3. #3
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    http://en.wikipedia.org/wiki/Tylenol

    Auszug des Schreibens:
    .. nach unseren Feststellungen haben Sie gegen das Verbringungsverbot nach § 73 Abs.1 AMG verstoßen, und damit gemäß § 97 Abs.2 Nr.8 MAG ordnungswidrig gehandelt.

    Sie haben die als Beweismittel genannten, in D zulassungs- oder registrierungspflichtigen, aber nicht zugelassenen oder registrierten Arzneimittel, in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes verbracht, indem Sie sich diese in einer Postsendung aus den USA, die am ....... in ...... zollamtlich kontrolliert wurde, haben zusenden lassen.

    Maßgeblich für die Einstufung als Arzneimittel ist die dt. Rechtssprechung.

    Wir geben Ihnen gemäß § 55 Abs.1 OWoG hiermit die Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen.

    Auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, sind Sie verpflichtet, Fragen zu Person vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht.
    Sofern Sie sich zu den Beschuldigungen nicht äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

  4. #4
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    Tylenol ist Paracetamol? (hab ich jetzt nicht überprüft).

    Paracetamol ist doch seit 2 Jahren oder so in D rezeptpflichtig. Aspirin nicht.

    Vielleicht deshalb der ganze Aufstand?
    Life must go on.

  5. #5
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    Scheinbar Dachte bisher auch immer, Tylenol wäre so eine Art Aspirin. Hab das Zeug schonmal bei grippalen Infekten genommen. In den USA bekommt man das nachgeschmissen.

  6. #6
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    Das ist hier nicht zugelassen? Wo hat sie dein Vater denn her? Du sagst doch, der nimmt sie manchmal.

    Den Wiki-Artikel hab ich auch gelesen, klang nicht nach Einfuhrverboten, WHO hatte es auf der Liste der wichtigen Medikamente, glaub ich mich zu erinnern.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Britta Beitrag anzeigen
    Tylenol ist Paracetamol? (hab ich jetzt nicht überprüft).

    Paracetamol ist doch seit 2 Jahren oder so in D rezeptpflichtig. Aspirin nicht.

    Vielleicht deshalb der ganze Aufstand?
    das wird es sein. Hab ich auch nicht gewusst.

  8. #8
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    Paracetamol ist nicht grundsätzlich in Deutschland rezeptpflichtig, aber es gibt Beschränkungen bei der Packungsgröße, die rezeptfrei abgegeben werden darf, je nach Dosis, also es darf nur eine bestimmte Gesamtmenge abgegeben werden.

    Und auch wenn Paracetamol grundsätzlich hier zugelassen ist, so ist es das jeweilige Produkt von Tylenol nicht.

    Und damit darf es nicht nach Deutschland eingeführt werden, es sei denn, man führt es bei der Einreise in einer für den eigenen Gebrauch typischen Menge mit.

    Ich sehe also drei Knackpunkte im vorliegenden Fall: fehlende Zulassung, die Zusendung per Post und die Packungsgröße.

    Zu den Konsequenzen kann ich Dir allerdings nichts raten, ich weiß nicht, wie ein Verstoß tatsächlich geahndet wird.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen
    Das ist hier nicht zugelassen? Wo hat sie dein Vater denn her? Du sagst doch, der nimmt sie manchmal.
    Der hat sich die bei vergangenen USA-Aufenthalten mitgebracht.

  10. #10
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    Na wo schon...
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    Puh.

    Soweit ich weiß, bedarf es für jeden Import eines in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittels, egal ob verschreibungspflichtig oder nicht, einer speziellen Importerlaubnis.
    § 73 AMG besagt ganz klar, daß in D nicht zugelassene Arzneimittel nicht eingeführt werden dürfen (sog. Verbringungsverbot), habe gerade nochmal nachgesehen.
    (Es hilft auch nicht, wenn Tylenol ein Paracetamol ist, der Hersteller selbst (also von Tylenol) müßte eine deutsche oder europäische Zulassung besitzen).

    Denke mal, da hast Du in der Tat ein Problem - und eine Rechstberatung wäre auf jeden Fall angebracht.
    Geändert von Heather (14.03.12 um 10:50:25 Uhr)

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