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Thema: Wenn der Optiker die Brille zerbricht, wer zahlt?

  1. #1
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    Standard Wenn der Optiker die Brille zerbricht, wer zahlt?

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    Hallo,

    mein Sohn hat wieder eine Dioptrien schlechter und bekam neue Gläser verschrieben.

    Wir haben einen festen Brillenladen, dort hat er auch das letzte Gestell gekauft.
    Nun haben wir die Brille vorhin abgegeben, die Gläser sind da, müssen nur noch geschliffen und eingesetzt werden, nachher können wir sie abholen.

    Eben kommt der Anruf, tut ihnen echt leid, Brille zerbrochen... die wäre ja auch nicht mehr so neu gewesen (?), das könnte mal passieren.

    Okay, wir haben eh ein Rezept für neues Gestell+Gläser bekommen, da muss er sich wohl oder übel was Neues aussuchen, ABER dafür braucht er ja wieder neue Gläser, die bereits bestellten sind ja schon anjgepasst für die kaputte Brille.
    (das gleiche Gestell gibt es nicht mehr)

    Nun sagten die mir am Telefon, dass ICH die neuen Gläser NOCHMAL zahlen müsste.

    Kann doch nicht sein, oder???
    Wenn die die Brille kaputt machen...

    Liege ich da mit meiner laienhaften Meinung richtig?
    Weiß jemand etwas dazu?
    Liebe Grüße
    Cordu

  2. #2
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    Das soll ein Witz sein, oder?

    Weder eine neue Fassung noch ein weiteres Paar Gläser würde ich bezahlen.
    Wer´s zerbrochen hat, sorgt für Ersatz. So einfach ist die Sache.

    Und: dafür müsste der Optiker auch versichert sein.

  3. #3
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    Ich bin zwar kein Experte, sehe das aber wie Aura.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Cordu Beitrag anzeigen
    Eben kommt der Anruf, tut ihnen echt leid, Brille zerbrochen... die wäre ja auch nicht mehr so neu gewesen (?), das könnte mal passieren.
    Klaro muss der die Gläser ersetzen und wenn er hätte das Gestell nicht mehr nehmen mögen, weil es zu alt, zu porös, zu wackelig ist für zwei neue Gläser, hätte er bitte im Vorfeld dir seine Bedenken geben können, nach dem Motto auf eigene Gefahr.

  5. #5
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    Wie dreist ist das denn???

    Er muss sie vollumfänglich ersetzen. Oder es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

    Wir haben hier auch Kundengeräte zur Reparatur und Wartung und wenn ein Techniker an dem Gerät etwas kaputt macht, dann haften wir dafür und ersetzen dem Kunden notfalls das ganze Gerät.
    ****** under construction ******

  6. #6
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    Eben kam nochmal ein Anruf, sie versuchen das jetzt zu löten, aber das könnte jederzeit wieder kaputt gehen! Ohen Garantie sozusagen...

    Der Geschäftsführer will sich nachher melden, war jetzt ein Angestellter, der nochmals sagte, dass wir das zaheln müssen, wenn neues Glas oder Gestell!
    Liebe Grüße
    Cordu

  7. #7
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    Lass dich ja nicht besabbeln, Cordu! Ich finde das auch ganz schön frech, dass sie dir das anlasten wollen. Ich kann jetzt keinen Paragraphen liefern, aber mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du das bezahlen sollst.
    What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.

  8. #8
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    Soll Dein Sohn mit einem gelöteten Gestell rumlaufen???
    Das ist ja eine großartige Werbung für den Laden - das Modell Gar Wunderbar - jetzt auch mit Löt-Stellen!!!

    Ich würde wohl sagen, dass sie mal einfach gar nichts machen sollen und sich der Geschäftsführer so schnell wie möglich melden möge.

    Ich meine, jetzt sind deutliche Worte mehr als angebracht.

  9. #9
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    Das geht nur mit Heftpflaster in der Mitte, Modell "Harry Potter".

    Ernsthaft, dem würde ich genau erklären wer das bezahlt...
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  10. #10
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    Ob das juristisch haltbar wäre, weiß ich zwar nicht, aber ich würde, wenn kein Entgegenkommen von seiten des Geschäftsführers kommt, mal schnell eine Gegenargumentation liefern: Da die Brille nun unbrauchbar ist, entfällt auch die Geschäftsgrundlage für die Gläser, und ausserdem machst Du Schadenersatz für das Gestell geltend.

    Und dann ziehst Du ab und bestellst anderswo. Was wäre das für ein Gebaren? Da wäre von Anfang an erstmal eine Entschuldigung fällig gewesen, und mindestens ein Angebot zur Kostenbeteiligung.

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