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Thema: Mietminderung wegen Sanierungsarbeiten?

  1. #1
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    Standard Mietminderung wegen Sanierungsarbeiten?

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    Unser Haus soll saniert werden.
    Diese Woche kam von der Vermietung der Brief mit dem Zeitplan in dem steht, dass ca am 15.5. die Balkonbrüstung entfernt wird und vorraussichtlich am 25.6. erst die neue Brüstung angebaut wird. Es steht dabei, dass in dieser Zeit eine Benutzung des Balkons untersagt ist (btw bis die Architektin sagt man darf wieder drauf). Das bedeutet, dass ich vorraussichtlich 6 Wochen meinen Balkon nicht nutzen kann,btw gar nicht betreten darf, für den ich ja auch bezahle.
    Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wird die Miete erhöht, das wurde schon angekündigt. Kann ich deswegen die Miete mindern?

  2. #2
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    Du kannst die Miete mindern, solange der Mietgebraucht beeinträchtigt ist. Gerüst ergibt 10 %, abgehängtes, verdunkelndes Gerückt 20 %, Balkonnutzung fehlt 5 %, Lärm je nachdem ob den ganzen Tag und in der ganzen Wohnung bis zu 30 % - alles Richtwerte, das musst du auf Tage umrechnen, also genau aufschreiben, was wann war und wie lange. Mieterhöhung geht nicht so einfach.

  3. #3
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    Danke Janne

    Ich weiss noch nicht ob ich das überhaupt machen soll... vielleicht werde ich auch bei der wbg mal anrufen oder einen Brief schreiben ob man sich irgendwie einigen kann. Ich glaube wegen dem Gerüst und dem Baulärm kann ich nichts machen: http://www.welt.de/finanzen/immobili...ng-dulden.html
    Mir geht es nur darum, dass ich meinen Balkon so lange nicht nutzen kann.
    Und die Mieterhöhung ist wohl rechtens da es sich um eine Sanierung und Modernisierung handelt
    11 Prozent der Kosten dürfen auf die Jahresmiete umgelegt werden.

  4. #4
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    Das Gerüst und die Sanierung musst du schon dulden, aber deswegen kannst du die Miete doch trotzdem mindern, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Denk unbedingt daran, das Gerüst deiner Hausratversicherung zu melden, sonst zahlen die bei Einbruch nicht. Rechtzeitig vor dem Aufstellen. Ich würde auch bei der Verwaltung anfragen, ob sie mit einer Minderung von pauschal 20 % der Nettokaltmiete für die Zeit der Bauarbeiten einverstanden sind oder ob du die Minderung einzeln ausrechnen sollst. Am besten tust du dich vor dem Schreiben mit anderen Mietern zusammen, dann klappt das meistens.

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