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Thema: Anderes Zeug aus Korea... ausser der BBcream

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von MedievalBabe Beitrag anzeigen
    Falls Ihr das bisher auch noch nicht mitbekommen habt (ich habe es gerade erst gehört): Zum 01.01.2021 wird die Zollfreigrenze abgeschafft.
    Mit welchen Konsequenzen?

  2. #2
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    Zitat Zitat von violetta Beitrag anzeigen
    Mit welchen Konsequenzen?
    Dass man auch bei Beträgen unter 22 EUR MwSt und Zoll bezahlen muss, wenn man etwas von außerhalb der EU einführt. Wird dann wohl irgendwann auch für Großbritannien gelten ...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Chiquitita Beitrag anzeigen
    Dass man auch bei Beträgen unter 22 EUR MwSt und Zoll bezahlen muss, wenn man etwas von außerhalb der EU einführt. Wird dann wohl irgendwann auch für Großbritannien gelten ...
    Das ist sehr ärgerlich. Typisch. Hat die Politik mal wieder eine Einnahmequelle ohne Gegenleistung entdeckt.

  4. #4
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    Zitat Zitat von vivian Beitrag anzeigen
    Das ist sehr ärgerlich. Typisch. Hat die Politik mal wieder eine Einnahmequelle ohne Gegenleistung entdeckt.
    Ich bin wirklich auch alles andere als entzückt, aber trotzdem kann man das so m.E. nicht sehen. Im Grunde genommen war das mit dem Freibetrag eher eine Art Kulanz bzw. auch dazu gedacht, bei so geringfügigen Beträgen allen Seiten die Formalitäten zu ersparen. Denn grundsätzlich gilt ja immer ein Zollsatz für Einfuhren (auch in anderen Ländern). Früher, vor dem EU-Binnenmarkt, bei uns sogar überall innerhalb von Europa (wobei ich nicht weiß, ob es damals auch Freibeträge gab).

  5. #5
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    Das war/ist doch ein bewährtes System. Warum also etwas daran ändern, wenn es nicht ums Geld geht?

  6. #6
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    Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nicht verwechseln, denn Zoll wird nicht für alle Warengruppen erhoben und wenn dann variieren die Zollsätze, die EUST in Höhe von 19% wird aber immer bei der Einfuhr aus Drittländern fällig, ist zwar ärgerlich und aufwändiger, für mich aber ok

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