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Thema: Klage von EON

  1. #1
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    Standard Klage von EON

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    Es st soweit, die Konzerne verlieren an Profit, da muß der Steuerzahler oder/und der Kunde ran. Ich glaub es sind 15 Milliarden die der Staat zahlen soll (von Millionen sprechen wir ja neurdings eh nicht mehr)

    Wie findet Ihr das ?

  2. #2
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    Also, erst mal muss hier überhaupt niemand ran, denn wir befinden uns im Vorfeld einer möglichen Klage. Und rechtlich ist es so, dass Vermögenspositionen Vertrauensschutz genießen. Und wenn ein Konzern eine Betriebserlaubnis für ein oder mehrere AKW hat, dann kann der Staat ihm die nicht grundlos einfach so mal eben wegnehmen. Wenn er das doch tut, macht er sich ersatzpflichtig. Das gilt nicht nur für AKW, sondern auch für Windkraftwerke, Solaranlagen, Kindergärten. Insofern gibt es keinen Grund, sich darüber aufzuregen. Ob und wenn ja wieviel es hinterher gibt, werden die Gerichte entscheiden, da habe ich schon Vertrauen zu meinen Kollegen. Vorher entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob ein Verfassungsverstoß vorliegt. Wait and see.

  3. #3
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Also, erst mal muss hier überhaupt niemand ran, denn wir befinden uns im Vorfeld einer möglichen Klage. Und rechtlich ist es so, dass Vermögenspositionen Vertrauensschutz genießen. Und wenn ein Konzern eine Betriebserlaubnis für ein oder mehrere AKW hat, dann kann der Staat ihm die nicht grundlos einfach so mal eben wegnehmen. Wenn er das doch tut, macht er sich ersatzpflichtig. Das gilt nicht nur für AKW, sondern auch für Windkraftwerke, Solaranlagen, Kindergärten. Insofern gibt es keinen Grund, sich darüber aufzuregen. Ob und wenn ja wieviel es hinterher gibt, werden die Gerichte entscheiden, da habe ich schon Vertrauen zu meinen Kollegen. Vorher entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob ein Verfassungsverstoß vorliegt. Wait and see.
    Hätte ich nicht gedacht, das ich mit Dir mal einer Meinung sein werde.
    Deutsche Atomkraftwerke sind seit dem Japanischen Erdbeben weder gefährlicher noch ungefährlicher geworden. Und dass eine der hiesigen Anlagen mal durch eine Springflut geflutet wirde ist wohl auch eher unwahrscheinlich.
    Insofern senke ich, dass entweder die Laufzeitverlängerung "illegal" war (sofern die Anlagen doch gefährlich sind) oder eben die Rücknahme der Laufzeitverlängerung (sofern sie so "sicher" sind, wie vor dem Erdbeben vermutet).
    Aber mal hü, mal hott? Ernsthaft, DAS geht nicht!
    ****************

  4. #4
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Also, erst mal muss hier überhaupt niemand ran, denn wir befinden uns im Vorfeld einer möglichen Klage. Und rechtlich ist es so, dass Vermögenspositionen Vertrauensschutz genießen. Und wenn ein Konzern eine Betriebserlaubnis für ein oder mehrere AKW hat, dann kann der Staat ihm die nicht grundlos einfach so mal eben wegnehmen. Wenn er das doch tut, macht er sich ersatzpflichtig. Das gilt nicht nur für AKW, sondern auch für Windkraftwerke, Solaranlagen, Kindergärten. Insofern gibt es keinen Grund, sich darüber aufzuregen. Ob und wenn ja wieviel es hinterher gibt, werden die Gerichte entscheiden, da habe ich schon Vertrauen zu meinen Kollegen. Vorher entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob ein Verfassungsverstoß vorliegt. Wait and see.

    Ich bin mir sicher, daß Du rein rechtlich natürlich Recht hast. So wie ich dich verstanden habe ist eine Klage aber durchaus erfolgversprechend. Bezahlt werden muß die "eventuelle" Entschädigung ja nun mal. Glaube kaum, daß das die "Energiewender" das allein übernehmen werden

    Was glaubst Du wer dann dafür in Frage kommt? Nach meinem Verständnis (auch wenn es manchmal schwerfällt zu glauben) ist der Staat - wir.

  5. #5
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    Natürlich ist eine Klage erfolgversprechend.

    Die Energieanbieter sind Unternehmen. Egal, ob es uns gefällt oder nicht. Und sie rechnen. Und wenn eine Regierung die Erlaubnis erteilt, die AKW weiter zu betreiben, dann wird mit dem Geld kalkuliert, auf Jahre. Das Unternehmen muss sich am Markt positionieren. Und wenn die Regierung dann einfach beschließt (und Merkel tat dies aus rein taktischen Gründen, nicht weil in D plötzlich eine Tsunami-Welle kommen könnte), muss der Staat eben Entschädigung zahlen.

    Das ist natürlich nicht EON anzurechnen, die tun das, was ein Unternehmen tun muss. Sie sind nicht Caritas, sondern sie sind eine AG und die Aktionäre möchten Gewinn erzielen. Es ist die Aufgabe des Managers von EON, genau diese Klage einzureichen.

    Und weil wir eine so kurzweilige Kanzlerin haben, hat die Klage Aussicht auf Erfolg.
    Liebe Grüße

    Cara

    "Du bist gerade 82 geworden. Du bist immer noch schön und begehrenswert. Wir leben seit 58 Jahren zusammen und ich liebe Dich mehr als je zuvor. Erst kürzlich habe ich mich erneut in dich verliebt" (André Gorz, aus Brief an D)

  6. #6
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    Zitat Zitat von Cara Beitrag anzeigen
    Das ist natürlich nicht EON anzurechnen, die tun das, was ein Unternehmen tun muss. Sie sind nicht Caritas, sondern sie sind eine AG und die Aktionäre möchten Gewinn erzielen. Es ist die Aufgabe des Managers von EON, genau diese Klage einzureichen.
    Genau. Ich verstehe gar nicht, warum man sich über so eine Klage wundern kann Nur weil wir alle Strom verbrauchen heisst es ja nicht dass die Firmen keine Rechte haben.

  7. #7
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    Naja, andererseits verdienen die ja auch gut. Und vor dem Ausstieg hatten wir ja den Ausstieg aus dem Ausstieg. Ich bin mir sicher, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht das Ganze mit Augenmaß beurteilen werden, und warte mal auf deren Entscheidung.

  8. #8
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    und warte mal auf deren Entscheidung.
    Da bin ich auch gespannt.
    Das Problem ist ja tatsächlich nicht, dass der Ausstieg beschlossen wurde - Art. 14 schützt nicht den eingerichteten, laufenden Betrieb - sondern dass in so kurzer Zeit hin und her entschieden wurde. Rechtssicherhheit ist ein hohes Gut, egal ob es um Atomkraft geht oder um weniger grundsätzliche Dinge.

  9. #9
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    Zitat Zitat von janne.partikel Beitrag anzeigen
    Naja, andererseits verdienen die ja auch gut. Und vor dem Ausstieg hatten wir ja den Ausstieg aus dem Ausstieg. Ich bin mir sicher, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht das Ganze mit Augenmaß beurteilen werden, und warte mal auf deren Entscheidung.
    Das rechtliche Verfahren und den Handlungsspielraum der Gerichte kann ich nicht beurteilen. Aber auch das Argument "andererseits verdienen die ja auch gut" finde ich immer etwas merkwürdig. Der Verdienst ist ja bis zum gewissen Grad auf eine eigene Leistung zurückzuführen.Und wenn die Leistung reichhaltig entlohnt wird, dann ist das erstmal positiv für eine Firma und kein Argument dafür, dass sie von den Einnahmen was abzugeben hätten (in welcher Form auch immer, die üblichen Steuern ausgenommen).

  10. #10
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    Zitat Zitat von Lalanele Beitrag anzeigen
    Da bin ich auch gespannt.
    Das Problem ist ja tatsächlich nicht, dass der Ausstieg beschlossen wurde - Art. 14 schützt nicht den eingerichteten, laufenden Betrieb - sondern dass in so kurzer Zeit hin und her entschieden wurde. Rechtssicherhheit ist ein hohes Gut, egal ob es um Atomkraft geht oder um weniger grundsätzliche Dinge.
    Oh, eine neue Juristin an Board?

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