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Thema: Es ist so schön, dass man hier alles fragen kann: Arbeitsrecht

  1. #1
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    Standard Es ist so schön, dass man hier alles fragen kann: Arbeitsrecht

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    Hallöchen,
    man stelle ich folgende Konstellation vor:

    Der Arbeitgeber bezahlt dem Arbeitnehmer eine Weiterbildung. Es gibt keine vertragliche Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer sich beim Ausscheiden vor einem gewissen Zeitpunkt an den Weiterbildungskosten beteiligen muss o.ä. Der Arbeitnehmer kündigt den Arbeitsvertrag vor Beendigung der Weiterbildung. Steht dem Arbeitnehmer die Beendigung der Weiterbildung dann trotzdem noch zu (ist ja bezahlt)? Oder ist es wahrscheinlicher, dass die Weiterbildung abgebrochen wird?

    Hat jemand Ahnung und/oder Erfahrungen?

    Dankeschön!
    Sieg der Liebe!

  2. #2
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    Weder Ahnung noch Erfahrung aber eine Meinung :

    Ich denke nicht, dass ich als AG dem ausscheidenden AN noch die Weiterbildung finanzieren muss. Ich würde sogar soweit gehen und die bisherigen Kosten zurückfordern.
    ****** under construction ******

  3. #3
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    ...dafür gibt es aber keine vertragliche Grundlage - zumindest nicht gemäß Arbeitsvertrag.
    Sieg der Liebe!

  4. #4
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    Ich kann mir vorstellen, dass es auch abhängig ist von der "Chemie" zwischen AN und AG. Wenn es nicht in die tausende von Euro geht: Schwamm ´drüber. Der AN hat ja auch in der Vergangenheit wohl gute Arbeit geleistet und bevor man sich vor Gericht treffen muss würde ich es nicht erwähnen.

    Wenn er allerdings aufgrund dieser Fortbildung die neue Stelle bekommen hat, bzw. wenn die Fortbildung nicht nur eine allgemeine betriebliche Fortbildung ist, sondern speziell auf diesen einen AN zugeschnitten, beantragt und bezahlt, dann sollte er sich zumindest an den Kosten beteiligen (wenn er ausscheidet).

    Es steht so vieles nicht in Arbeitsverträgen und muss nachträglich (schlimmstenfalls) vor Gericht verhandelt werden.
    ****** under construction ******

  5. #5
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    Tja, wahrscheinlich wirst du einen Teil der Kosten selber übernehmen müssen, es sei denn der AG ist äußerst kulant.

    Ist irgendwie verständlich, wenn man sich in die Lage des AG versetzt.

  6. #6
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    Hi Barbarella,

    bei uns steht es zwar meistens im Vertrag, sollte dies aber mal nicht der Fall sein, ist es definitiv eine Willkürentscheidung, die z.B. von der Beziehung zwischen dem Kostenstellenverantwortlichen und dem kündigenden Mitarbeiter abhängt.

    Hält der Chef viel vom Mitarbeiter und bedauert, dass dieser das Unternehmen verlässt, wird es sicherlich keine Rückforderung geben - bezahlt ist bezahlt. Trennt man sich unschön, wird meistens eine Rückforderung in Form einer niedrigeren Gehaltsauszahlung im letzten Beschäftigungsmonat gestellt.

    Ähnlich verhält es sich ja mit den Boni... wenn die Chefs Dir den Bonus nicht auszahlen wollen, finden die sicher auch einen Performance-Grund beim Mitarbeiter, warum es nicht zur Auszahlung des vollen Bonus kommt.

    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße,
    Micky
    An dem Tag, an dem du die volle Verantwortung für Dich selbst übernimmst, der Tag, an dem du aufhörst, Entschuldigungen zu suchen,
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  7. #7
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    Wenn vertraglich nichts geregelt ist, schätze ich, dass der AG die anteiligen Kosten für die WEiterbildung dem AN "in Rechnung" stellen kann, aufgrund dessen, dass der AN nicht mehr Mitarbeiter des Unternehmens ist.

    Ich kenn es eigentlich so, dass, wenn eine sehr qualifizierte Weiterbildung ist, vorher eine Vereinbarung getroffen wird, dass der AN die künftigen 2 Jahre im Unternehmen bleibt und bei einer Vertragsauflösung von Seiten AN aus innerhalb dieser Zeit, die Kosten der Fortbildung an den AN berechnet werden.
    LG aus LB, M.


    --------------------------------------------------------
    Proben von mir findet ihr hier: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=210425
    Meine Abfüllungen: http://www.beautyboard.de/showthread.php?t=222920

    "Telephone, Telegraph, Tell-a-Woman." (Estée Lauder)

  8. #8
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    Also laut diesem Link
    http://www.karriere.de/weiterbildung...echsel-5443/2/
    kann der AG ohne vorherig vereinbarte Klausel gar nichts verlangen

  9. #9
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    Zitat Zitat von M_aus_LB Beitrag anzeigen
    Wenn vertraglich nichts geregelt ist, schätze ich, dass der AG die anteiligen Kosten für die WEiterbildung dem AN "in Rechnung" stellen kann, aufgrund dessen, dass der AN nicht mehr Mitarbeiter des Unternehmens ist.

    Ich kenn es eigentlich so, dass, wenn eine sehr qualifizierte Weiterbildung ist, vorher eine Vereinbarung getroffen wird, dass der AN die künftigen 2 Jahre im Unternehmen bleibt und bei einer Vertragsauflösung von Seiten AN aus innerhalb dieser Zeit, die Kosten der Fortbildung an den AN berechnet werden.
    bei uns ist das auch so
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  10. #10
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    Ich kenne das eigentlich auch so, dass da vorab eine Vereinbarung getroffen wird. Aber das ist aktuell definitiv nicht der Fall.

    Was heisst denn "sehr qualifizierte" Weiterbildung? Woran macht ihr das fest?
    Sieg der Liebe!

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