So, da bin ich. Ist ja ganz mein Thema und ich hoffe Dir helfen zu können (ich bin seit 1994 Fachassistentin für Kieferorthopädie).
Ich beginne mal so:
Eine KFO-Behandlung läuft regulär niemals so ab, wie von Dir beschrieben und bei Deinem Arzt so üblich. Ich erwähne mal direkt mit, dass es nur wenige Kieferorthopäden gibt, die ihr Werk beherrschen, alles andere ist Abzocke.
Eine reguläre KFO-Behandlung kann man in 2 Varianten durchführen:
1. 1. Phase – herausnehmbare Apparaturen (wenn z.B. Kiefer gedehnt werden müssen, um Platz zu gewinnen, sagittale Frontzahstufen zu beseitigen, Kreuzbisse zu überstellen, etc.)
2. 2. Phase – nivellieren der Zähne und Ausformung der Zahnreihen mit Multibandapparaturen (Brackets, Laiensprache „feste Spange/n“)
3. Retentionsphase, um das Ergebnis zu stabilisierien und ein Rezidiv (Rückwanderung der Zähne in ihre alte Position zu vermeiden)
Bei der zweiten Variante kann man direkt die Punkte 2 und dann 3 durchführen, wenn alle bleibenden Zähne da sind und genug Platz im Kiefer vorhanden ist.
That`s it. Alles von Dir beschriebene hin- und her ist absoluter Mist, da auch der Zahnschmelz darunter leidet und nur die Kosten in die Höhe treibt.
In Deutschland herrscht die freie Arztwahl. Das heißt, Du hast die Möglichkeit, den Behandler problemlos zu wechseln.
Bei Kassenpatienten: neuen KFO suchen, dieser fordert dann beim Vorbehandler die Unterlagen SCHRIFTLICH an. Das ist ein MUSS.
Evtl. beantragt er einige Positionen nach und behandelt dann auf dem bereits basierenden Behandlungsplan weiter.
Bei Privatpatienten geht man direkt in die Praxis, unterschreibt, dass man seine Unterlagen mitnimmt und fertig.
Leider werden viel zu viele Behandlungen privat abgerechnet, es gibt eine Einstufung, die für Kassenpatienten die Ausprägung der Fehlstellung (Anomalie) festlegt:
http://www.kfo-online.de/21/gkv_g.html
Wenn Du mir die Diagnose mal schreibst, kann ich Dir sagen, ob Ihr nicht vielleicht doch ein „Kassenabrechnungsfall“ wäret.
Wenn Du magst, schreib mir eine PN mit Deiner Telefonnummer, dann kann ich Dir erklären, wie Du die Sache (wenn KIG 3, 4 oder 5 vorliegt) die Sache von der gesetzlichen Kasse noch übernommen werden kann (ja, das ist möglich!). Die erstattet Euch 100% (erst 80% und nach ERFOLGREICH abgeschlossener Behandlung die restlichen 20%, bei Geschwisterkindern 90% bzw. 10%).
Nimm nicht alles so hin. DU bestimmst, was gemacht werden darf und was nicht. Im Behandlungszimmer sind die Kinder allerdings meistens allein. Das hat den Vorteil, dass sie besser kooperieren. Eltern machen den Kindern oft Angst und die meisten Kiddies handeln sogar mit ihren Eltern neue Spielsachen oder ähnliches aus, nur damit sie dann den Mund aufmachen
Aber auch das musst Du nicht hinnehmen, schließlich hast Du eine Aufsichtspflicht, die Du nicht verletzen möchtest und gibst das als Grund an um dabei sein zu wollen.
Abdrücke für Zwischendiagnostiken und Laboranfertigungen sind okay und müssen tatsächlich binnen wenigen Tagen eingesetzt werden.
Sei freundlich, aber bestimmend. Total resolut. Die Ärzte brauchen das!
PS: eine KFO-Behandlung muss nach 12-16 Quartalen erfolgreich abgeschlossen sein (3-4 Jahre).
Menschen kaufen von dem Geld das sie nicht haben, Dinge, die sie nicht brauchen, um anderen Leuten zu imponieren, die sie nicht leiden können.
Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung, sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen.