Ich werde meine Wohnung zum 30.09. kündigen, ab wann muss ich meine Wohnung für Besichtigungen
zur Verfügung stellen? Sofort? Ich bekomm die Krise wenn mir fremde Menschen durch die Wohnung
wuseln, das weiß ich jetzt schon.
Kann ich die Besichtigungen auch erst ab dem letzten Monat den ich hier wohne machen? Wie ist
das rechtlich?