Zitat von
*LV*
So sehe ich das auch.
Ich nicht und ich kann es auch nicht mehr hören. Das wird immer ins Feld geführt, wenn die sachlichen Argumente ausgehen.
Und um das deutlichst klarzustellen: Ich verachte alles, was mit Nationalsozialismus zu tun hat, zutiefst.
Das Grundgesetz kann nicht durch eine solche Argumentation ausgehebelt werden und es gibt für niemanden eine Ausnahme aus geschichtlichen Gründen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nun einmal höher einzuordnen als das Recht auf Religionsausübung - bei allem Respekt dem jüdischen Glauben gegenüber - oder anderen Religionen, die dies ebenfalls praktizieren.
Zitat von
janne.partikel
Ich habe die Urteilsbegründung jetzt im Einzelnen (zusammengefasst) gelesen und finde sie juristisch absolut überzeugend. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ist stärker als das der Eltern auf Erziehung und Religionsausübung, zumal streng genommen die Religion ja dann an dem Kind (unumkehrbar) ausgeübt wird.
Ich bin mir sicher, dass die Obergerichte das noch in die Finger bekommen. Jedenfalls finde ich diese kollektive Urteilsschelte von religiösen Vereinigungen schandbar, das steht denen überhaupt nicht zu.
Das trifft es für mich auf den Punkt.
H.G. eve
Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?