ja, rechtlich war die sache ok. bei notwehr muß das opfer nicht das mildeste mittel wählen um sich zu wehren.


wikipedia:

Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen.


natürlich kommt es immer auf die umstände an und es darf kein krasses misverhältnis bestehen zwischen den taten, aber ich denke er hätte hier mit einer anzeige wenig erfolg gehabt.

ich bin kein großer fan von gewalt, aber ich denke, dass frauen sich wehren müssen und wenn männer nicht auf wörtliche warnungen reagieren, dann gehts nicht anders.