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Thema: Rechtliche/ moralische Frage zu Körperverletzung/Selbstverteidigung

  1. #1
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    Standard Rechtliche/ moralische Frage zu Körperverletzung/Selbstverteidigung

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    Guten Morgen!

    Mich beschäftigt folgende Frage, vielleicht kennt ihr Euch damit aus oder schreibt mir Eure Meinung dazu:

    Eine Bekannte hat mir erzählt, dass sie im Studium in einer Art Disco hinter der Theke gearbeitet hat. Sie wurde dann eines Tages von einem Typen belästigt, er wollte ihr ständig an die Brüste fassen. Nachdem sie drei Mal sagte: "Lassen Sie bitte Ihre Finger von mir!" und er sie dann am Kragen packte, über die Theke zog und dann richtig betatschte, nahm sie seinen Kopf und schlug ihn so auf die Theke, dass sie ihm die Nase gebrochen hatte, das Blut spritzte.

    Aus ihrer Sicht finde ich es richtig und gut, dass sie sich gewehrt hat! Aber hätte der Typ sie nicht anzeigen können wegen Körperverletzung? Darf Frau sich so heftig wehren? Hmm, es gibt ja auch Selbstverteidigungskurse, wo Frau auch lernt, einen Mann zu verletzen...

  2. #2
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    Hallo

    das ist sicher eine zweischneidige Sache aber bei der geschilderten Sache sehe ich die Reaktion deiner Bekannten als Notwehr.
    Wenn jemand mich gegen meinen Willen anfässt und trotz Bitte/Aufforderung das sein zu lassen weiter macht und sogar noch dreister wird, dann muss er damit rechnen, dass ich mich wehre.
    Ich finde es auch sehr wichtig, dass solche Selbstverdeidigungskurse angeboten werden, man muss sich schließlich nicht alles gefallen lassen.

    Mir haben auch schon mehrmals Männer unerlaubt an die Brüste gefasst, die haben auch allesamt Ärger mit mir bekommen. Ich bin kein Freiwild und auch kein Selbstbedienungsladen, wo man einfach zugreifen darf, das entscheide ich immer noch selbst.

  3. #3
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    Uih, da hat sie aber zugelangt, wenn sogar Blut gespritzt ist Es ist aber auch sehr unverschämt, was der Typ sich geleistet hat, ich wüsste allerdings nicht, ob ich ihm direkt das Nasenbein gebrochen hätte. Mir hat mal jemand auf einer Rolltreppe unter den Rock gefasst. Dem habe ich kräftig eine geknallt und ihn vor allen Leuten beschimpft. Das war für ihn peinlich genug.

    Was deine Freundin angeht, so denke ich, der Typ wird keiner mehr so schnell an den Busen fassen wollen. Auch was wert.
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  4. #4
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    Ja, ich finde es auch heftig. Vor allem sieht man es ihr absolut nicht an, dass sie das ohne mit der Wimper zu zucken gemacht hat und sie würde es wieder tun. Sie sieht ganz lieb und niedlich aus, hat ganz lange blonde Haare, große blaue Augen, ist klein und schmal. Ich bewundere sie auch dafür.

  5. #5
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    Sie ist ja das Opfer und nicht er. Aber man denkt ja als Frau (?) leider immer darüber nach, ob man sich (so) wehren darf.
    Ich glaube, Männer denken nicht darüber nach, wenn sie sich zB mit Karatetechnik gegen irgendeinen Angreifer wehren (können).
    Vermutlich hat der Typ nur diese Sprache verstanden und hat daraus gelernt.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  6. #6
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    Rechtlich gesehen war die Reaktion deiner Bekannten in Ordnung.

    Man darf sich gegen einen Angriff so heftig zur Wehr setzen, dass man davon ausgehen kann dass das Verhalten des Angreifers beendet wird. Man muss als angegriffene Person auch nicht das Risiko eingehen, dass der Angreifer durch die Gegenwehr nur weiter gereizt aber nicht wirklich aufgehalten wird und eventuell noch wütender wird. Deine Bekannte hat ihm ja sogar vorher deutlich gesagt, dass er sie in Ruhe lassen soll.

    Grundsätzlich findet bei der Notwehr keine Abwägung zwischen verschiedenen "Werten" statt, man darf sich sogar gegen eine Sachbeschädigung durch Körperverletzung zur Wehr setzen.

    Bei ganz krassen Missverhältnissen zwischen Angriff und Notwehr muss man dann schauen was passiert ist. Ob sich der Angegriffene heftiger als notwendig verteidigt hat, weil er dem Angreider schaden wollte (nicht ok) oder weil er sich nicht besser zu helfen wusste, seine Kraft nicht richtig eingeschätzt hat oder einfach Angst hatte (das wiederum wäre okay).

    Das ist jetzt nur eine knappe Zusammenfassung, das Thema ist sehr komplex

    Ich hoffe das hilft ein bisschen.
    Liebe Grüße

    gintonic

  7. #7
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    ja, rechtlich war die sache ok. bei notwehr muß das opfer nicht das mildeste mittel wählen um sich zu wehren.


    wikipedia:

    Es ist einem Angegriffenen grundsätzlich gestattet, sich mit Gewalt zu wehren, auch wenn ihm eine Flucht als „mildestes Mittel“ der „Notwehr“ möglich wäre; er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen.


    natürlich kommt es immer auf die umstände an und es darf kein krasses misverhältnis bestehen zwischen den taten, aber ich denke er hätte hier mit einer anzeige wenig erfolg gehabt.

    ich bin kein großer fan von gewalt, aber ich denke, dass frauen sich wehren müssen und wenn männer nicht auf wörtliche warnungen reagieren, dann gehts nicht anders.
    https://www.instagram.com/apiasimon/

  8. #8
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    Vielen Dank! Das hilft mir auf jeden Fall. Gut zu wissen, dass Frau doch das Recht hat, sich zu wehren. Ich hatte immer Angst, dass es alles noch schlimmer macht. Aber ich werde beim nächsten Mal daran denken.

  9. #9
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    das gibt mir auch ein gutes gefühl.
    ausgeschlossen sind nur extreme fälle von notwehrexzess, typisches beispiel war im studium ein mann im rollstuhl, der auf kinder, die kirschen geklaut haben aus seinen garten scharf geschossen hat.

    da war ein misverhältnis gegeben.

    aber das ist von dem fall deiner freundin extrem weit entfernt, sie hat den mann ja vorher noch gewarnt.
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  10. #10
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    Ach ja, was ich noch schon immer wissen wollte: darf ich denn ein Pfefferspray benutzen, im Notfall natürlich? (Ich nehme auf jeden Fall eins mit, wenn ich alleine unterwegs bin!)

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