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Thema: Unverheiratete Paare - was/wie regeln?

  1. #11
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    Ihr solltet ein Testament machen, worin ihr euch gegenseitig als Erben einsetzt. Allerdings kann man unverheiratet Pflichtanteile z.B für die Eltern( falls die nicht mehr Leben sind es die Geschwister) nicht umgehen, so weit ich weiß.
    Ansonsten würde ich unbedingt eine Patientenverfügung machen.
    LG Gabi

  2. #12
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    Ich empfehle eine General- und Vorsorgevollmacht, darin kann man fast alles regeln.

    Edit:
    Ist übrigens auch für verheiratete Paare zu empfehlen. Denn nur weil man verheiratet ist, darf man nicht automatisch für den Ehepartner das Paket von der Post abholen.
    Zum Thema Erben ist ein Erbvertrag zu empfehlen. Im Gegensatz zum Testament ist er "gegenseitig", d.h. er kann nicht ohne Wissen des anderen geändert werden. Allerdings gibt es keinen juristischen Kniff, wie man aus der Pflichtteilregelung rauskommt.
    Das geht nur durch Heirat....
    Geändert von Steffi (06.08.12 um 19:08:08 Uhr)
    Wer mich ärgert, bestimme ich.

  3. #13
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    Genau, eine Vorsorgevollmacht ist hier m.E. mindestens so wichtig wie die Patientenverfügung.

    Hier gibt es noch Infos (ich hoffe, das ist noch aktuell).

    http://www.123recht.net/Rechtliche-R...-__a24530.html

  4. #14
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    Wegen Kontovollmacht fragt bei Eurer Bank, die haben da meistens eigene Formulare.

  5. #15
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    Öööööh, wir haben gar nichts geregelt Wir sollten uns da wohl mal Gedanken machen so langsam...
    Liebe Grüße, meialex76

    Am Ende wird alles gut. Und wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.

  6. #16
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    In meinem Alter macht das (noch) keinen Sinn oder?
    "Mit nett gewinnt man keinen Krieg" (Bernd Stromberg)

  7. #17
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    naja, im falle eines (tödlichen)unfalls oder einer schweren krankheit kann es schon praktisch sein, wenn solche sachen bereits geklärt sind.

    klar, man soll den teufel nicht an die wand malen, aber passieren kann immer was - auch mit anfang zwanzig.
    Manche sprechen einen Augenblick, bevor sie denken. jean de la bruyère

  8. #18
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    Zitat Zitat von partyqueen Beitrag anzeigen
    Ihr solltet ein Testament machen, worin ihr euch gegenseitig als Erben einsetzt. Allerdings kann man unverheiratet Pflichtanteile z.B für die Eltern( falls die nicht mehr Leben sind es die Geschwister) nicht umgehen, so weit ich weiß.
    Ansonsten würde ich unbedingt eine Patientenverfügung machen.
    Gilt der Pflichtteil echt auch für Geschwister?
    Ich dachte nur Angehörige ersten Grades haben einen Anspruch darauf.
    Und das sind doch Kinder und Eltern.

    Edit: Hab hier was gefunden:
    http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell...schwister.html

    .
    Geändert von Schnuffi (07.08.12 um 02:24:58 Uhr)
    Nachts ist es dunkler als draußen.

  9. #19
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    Zitat Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
    Gilt der Pflichtteil echt auch für Geschwister?
    Ich dachte nur Angehörige ersten Grades haben einen Anspruch darauf.
    Und das sind doch Kinder und Eltern.

    Edit: Hab hier was gefunden:
    http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell...schwister.html

    .
    Guten Morgen!

    Mein Mann hat mich zur alleinigen Erbin seines Vermögens eingesetzt, wir haben keine Kinder, seine Eltern sind beide verstorben. Verstehe ich das jetzt richtig, dass seine Geschwister oder deren Kinder keinerlei Anspruch auf ein Pflichtteil haben?

  10. #20
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    vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps

    gestern schon darüber gesprochen, wir müssen uns dann da mal dran machen.

    bei dem Link hab ich allerdings gerade erst mal "erbrecht heute" statt "Erb-Recht heute" gelesen

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