Ja, seh ich auch so. Plus Bankvollmacht, da Banken oft nur die eigenen Formulare anerkennen. Die Vollmacht sollte von einem Notar beglaubigt sein, damit sie wirklich überall anerkannt wird. Das ganze sollte "über den Tod hinaus" gehen, damit auch in diesem Fall alles fix ist.
Bzgl. Erben: sollte Vermögen vorhanden sein wird es meist teuer, da der Freibetrag bei Nichtverheirateten sehr gering ist.
Bzgl. Patientenvollmacht bin ich inzwischen planlos. Im Familienkreis war einmal eine vorhanden und die hat uns nichts genützt. Im zweiten Fall war keine vorhanden und das Krankenhaus hat alles mit uns abgestimmt. Im übrigen umfaßt eine Patientenvollmacht oft nicht alles und man muss es doch im Einzelfall entscheiden.
Geändert von grumby (07.08.12 um 12:13:59 Uhr)
lg
grumby
Ohne Testament erbt der Ehepartner 75%, die Geschwister zusammen 25%. Zumindest hier in D.
lg
grumby
Das Thema ist wirklich schwierig. Wir haben mal mit einem Notar darüber gesprochen und er riet uns, so etwas beim Arzt machen zu lassen / mit dem Arzt zu besprechen.
Man sollte die PV nämlich unbedingt dem Lebensalter anpassen - ein jüngerer Mensch hat vermutlich noch mehr Überlebenswillen als ein 80-Jähriger.
Aber die PV hat nichts mit dem Zusammenleben zu tun.
In der General- und Vorsorgevollmacht (die wir übrigens vom Notar haben aufsetzen lassen - kost Geld, war uns aber lieber) kann man aber regeln, dass der Bevollmächtigte im Fall der Fälle entscheiden darf, u.U. in Abstimmung mit einem Betreuungsgericht, weil man davon ausgehen kann, dass die beiden gegenseitig Bevollmächtigten miteinander besprochen haben, wie in diesen Fällen zu entscheiden wäre, also Apparate aus oder nicht.
Wer mich ärgert, bestimme ich.
Genau so steht es im letzten Absatz:
"Die Geschwister finden im deutschen Pflichtteilsrecht keine Erwähnung, weil sie nicht zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis zählen. Aus diesem Grund haben Geschwister keinerlei Ansprüche auf einen Pflichtteil und gehen im Falle einer testamentarischen Enterbung vollkommen leer aus."
@deelite
Heute schon erbrochen?
Nachts ist es dunkler als draußen.
Jein. Wenn die Eltern verstorben und keine eigenen Kinder vorhanden sind, können sie schon als Erben zweiter Ordnung in Betracht kommen. Steht im übrigen über dem letzten Absatz http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell...schwister.html
Aber das steht nur zur Debatte, wenn kein gültiges Testament vorhanden ist. Allerdings kann auch ein Formfehler ein Testament ungültig machen.
Vererben und Testament sind komplexe Themen und sollten im Zweifel mit jemandem gemacht werden, der sich damit auskennt. Aus Unkenntnis entstehen hier viele Streitigkeiten und Rechtsfälle.
Geändert von grumby (07.08.12 um 22:12:30 Uhr)
lg
grumby
Ja schon grumby, aber nur, wie du schon oben geschrieben hast, wenn kein Testament vorhanden ist.
By the way, wir müssen das auch mal in Angriff nehmen.
Nicht, daß meine Geschwister sich plötzlich an mich erinnern.
Nachts ist es dunkler als draußen.
Schnuffi, das soll gar nicht so korinthenkackerisch rüberkommen. Das soll einfach nur sagen, dass selbst kleine Details oft einen großen Unterschied machen. Ich durfte/musste mich in letzter Zeit recht viel damit beschäftigen und solche Details - wie etwa Formfehler - haben beinahe alles über den Haufen geworfen. Nix für ungut.
lg
grumby