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Thema: Frage zu Lohnsteuerrückzahlung und sich-nicht-arbeitslos-melden

  1. #1
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    Standard Frage zu Lohnsteuerrückzahlung und sich-nicht-arbeitslos-melden

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    Hallo,

    ich habe im Jahr 2008 direkt nach dem Studium 3 Monate lang Vollzeit gearbeitet und war danach 4 Monate arbeitslos, diese 4 Monate habe ich mit Erspartem überbrückt weil mir Behördengänge ein Gräuel sind (blöd, ich weiß).
    Nun habe ich letztens die Lohnsteuererklärung für 2008 abgegeben und heute, Monate später, bekomme ich einen Brief mit der Bitte um eine Erklärung warum ich mich im Jahre 2008 nicht arbeitslos gemeldet habe. Ich werde das natürlich wahrheitsgemäß beantworten aber mir stinkt es, dass man mir die zustehende Lohnsteuerrückzahlung verweigert bis ich nicht auf ihren Brief bezüglich der Arbeitslosmeldung antworte. Dürfen die das?

    Schöne Grüße, Delena
    ♦ You can tell a lot about a person by the way he/she handles these three things: a rainy day, lost luggage, and tangled Christmas tree lights.

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  2. #2
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    Klar dürfen die das! Der Beamte geht wahrscheinlich davon aus, daß jeder der arbeitslos wird, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und den auch anmeldet. Und das ALG unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist also ggfs. relevant für deine Steuererklärung und da kann man schon mal nachfragen. Ich würde die Frage einfach beantworten und gut is´. Ist bei einem meiner Mandanten auch schon mal so gewesen. Der hatte nach dem Studium auch nur ein paar Monate gearbeitet und hatte dann auch gar keinen Anspruch auf ALG, weil man den ja erst nach einer gewissen Zeit hat, aber da hat das Finanzamt auch nachgefragt.

  3. #3
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    vielen Dank, Padme! Dann ist ja gut, wenn die das dürfen
    ich hab nur die Sorge, dass sie Nachweise wie Kontoauszüge haben wollen, das wäre der ultimative Stress diese zusammen zu suchen.

    Schöne Grüße,
    Delena
    Geändert von Delena (09.09.12 um 14:18:47 Uhr)
    ♦ You can tell a lot about a person by the way he/she handles these three things: a rainy day, lost luggage, and tangled Christmas tree lights.

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  4. #4
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    Zitat Zitat von Delena Beitrag anzeigen
    vielen Dank, Padme! Dann ist ja gut, wenn die das dürfen
    ich hab nur die Sorge, dass sie Kontoauszüge und irgendwelche Nachweise wie Kontoauszüge haben wollen, das wäre der ultimative Stress diese zusammen zu suchen.

    Schöne Grüße,
    Delena
    Nö, du kannst dir ja vom Amt eine Bestätigung schicken lassen, dass du in dieser Zeit keine Leistungen bezogen hast.
    Just put your head on me
    Put your head on me
    If you fall
    You fall on me ....


    http://www.youtube.com/watch?v=jfHIAKnESx0

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