Ich würde ein Protokoll erstellen, darin auch erwähnen, wann du das Problem telefonisch bekanntgegeben hast.
Zudem würde ich "Schnüffelzeugen" anführen und dann das Schreiben mit der Ware zurücksenden.
Ich bin mir sicher, dass es viele gibt, die ein bestelltes Kleidungsstück tragen und erst dann wieder retournieren. Von einer schlichten Anprobe können solche Geschmacksrückstände ja schlecht zurückbleiben.
Keinesfalls darfst du das Kleidungsstück waschen! Und als Rücksendegrund würde ich eben den o.a. Grund anführen.