ich vermute, dass auch kein anderer straftatbestand einschlägig war. Als 15-jähirge war sie zu "alt"
, um an ihr den Tatbestand des ***uellen Missbrauches an Kindern erfüllen zu können. Die Richterin hat sich das Urteil sicher nicht leicht gemacht, ich kann es grundsätzlich nachvollziehen, wenngleich ich die gesamten Begleitumstände des konkreten Falles (er schickt die Lebensgefährtin und Prositutierte in den Keller...
) sehr eigenartig finde.
Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.