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Thema: Das finde ich auch recht empörend...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Standard Das finde ich auch recht empörend...

    Gerade zufällig neben den Kachelmann-News entdeckt:

    "Der 31-jährige Roy Z. musste sich vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, eine 15-Jährige ************ zu haben. Eine Richterin sprach Z. frei - unter anderem, weil sich das Mädchen nicht genug gewehrt habe."

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-855639.html

    Da hat das Opfer vielleicht Angst gehabt, daß der Täter brutal wird wenn es sich wehrt, und deshalb hat das Gericht den Täter nun freigesprochen.

    Sowas macht mich einfach traurig und wütend.

  2. #2
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    steht ja da, von wann das war.

    Ich finde die Reaktion der Richterin richtig.

  3. #3
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    Ist ein "Nein, ich will nicht!" für dich kein Ausdruck des Nicht-Wollens?

    Edit:
    @ Iridia
    Jetzt hast du aber blitzschnell deinen Beitrag editiert...
    Geändert von Datura (15.10.12 um 16:54:38 Uhr)

  4. #4
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    nicht zwangsläufig, es kommt auch darauf an, wie es gesagt wird und sich jemand verhält. Im Prozess hat das Mädchen den Eindruck gemacht, dass sie ihn necken wollte, wenn ich das richtig verstanden habe - es gab ja einige Artikel dazu.

    Es gibt "Nein"s, die nicht interpretierbar sind, dieses hat offenbar gegen das Mädchen gesprochen, deswegen wurde der Mann nicht schuldig gesprochen, auch weil das Mädchen hinterher selbst der Meinung war, das nicht richtig klar gemacht zu haben. Wenn jemand verurteilt werden soll, sollte sie schon selbst während des Prozesses dazu stehen.

  5. #5
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    Der Mann hat am selben Abend die anwesende Prostituierte mißhandelt, er sitzt deswegen eine dreieinhalbjährige Strafe wegen Körperverletzung ab.
    Er stand bei der Tat unter Drogen und Alkohol. Denkst du, mit so einem Mann kann man über feine Unterschiede zwischen "Nein" und "Nein" verhandeln?
    Der Richter hat immer noch die Möglichkeit, dem Opfer mehr zu glauben als dem Täter. Hier war offensichtlich, daß der Täter höchst aggressiv war und unter Drogeneinfluß gehandelt hat.

    Es gibt beim *** KEIN "kommt drauf an wie sie 'Nein' gesagt hat"! Nein ist Nein.

  6. #6
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    man sollte natürlich bedenken, dass das mädchen auch erst 15 war...
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  7. #7
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    Im übrigen war das Mädchen gerade einmal 15 Jahre alt und der Mann 31!

  8. #8
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    Es ist erwiesen, dass viele **************sopfer in eine Art Schockstarre verfallen....
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen
    nicht zwangsläufig, es kommt auch darauf an, wie es gesagt wird und sich jemand verhält. Im Prozess hat das Mädchen den Eindruck gemacht, dass sie ihn necken wollte, wenn ich das richtig verstanden habe - es gab ja einige Artikel dazu.

    Es gibt "Nein"s, die nicht interpretierbar sind, dieses hat offenbar gegen das Mädchen gesprochen, deswegen wurde der Mann nicht schuldig gesprochen, auch weil das Mädchen hinterher selbst der Meinung war, das nicht richtig klar gemacht zu haben. Wenn jemand verurteilt werden soll, sollte sie schon selbst während des Prozesses dazu stehen.
    Bei allem Respekt, aber um Himmels Willen und so was von einer Frau!! Ein Nein ist im Zweifelsfall auf jeden Fall als solches zu interpretieren und immer, immer, immer hört man lieber auf ein Nein zu viel als eines zu wenig.

  10. #10
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    in D wird auch viel zu wenig für den jugendschutz getan-*** mit minderjährigen (also,u 18) sollte für volljährige (ü21) wirklich verboten und hart bestraft werden!!!
    ist mal wieder typisch kapitalismus-nur sachwerte werden geschützt!
    an heranwachsenden kann man sich jederzeit vergreifen!

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