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Thema: Worüber habt Ihr Euch die letzte Zeit geärgert?

  1. #2901
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    Struppi, nicht aufgeben!! Da steuere ich dir lieber was zu den €150 dazu, ehrlich Sowas macht mich rasend

    Selber habe ich allerdings kein einziges Zeugnis Irgendwie ist das nicht so gang und gäbe hier
    The clock is running. Make the most of today. Time waits for no man. Yesterday is history. Tomorrow is a mystery. Today is a gift. That's why it is called the present.

  2. #2902
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Zitat Zitat von LieseLotte Beitrag anzeigen
    Ja, warum denn nicht? Darf ich dir meine Begleitung anbieten? *zähnefletsch*
    , DAS würde ich ja direkt noch machen!

    Meine Chefin (die total nett ist, mit der ich mich sehr gut verstehe und die meinen Ex-Chef kennt - war mal ein Kollege von ihr!) meinte zu der Geschichte: Toll wäre es, wenn ich mit einem Anwalt dort erscheinen würde
    Aber nö, das ist mir dann zu stressig. Und vor allem will ich nicht nochmal in das Gruselkabinett!
    Allerdings habe ich überhaupt keine schrifltichen Beurteilungen! Wir durften ja (aus datenschutzrechtlichen Gründen ) gar nichts aus dem Büro mit nach Hause nehmen. Es gab zwar regelmäßige Coachings usw., bei denen auch Notizen gemacht wurden vom Coach, aber die wurden ja von denen verwahrt und die lassen sich leicht fälschen....

  3. #2903
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    Zitat Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    , DAS würde ich ja direkt noch machen!

    Meine Chefin (die total nett ist, mit der ich mich sehr gut verstehe und die meinen Ex-Chef kennt - war mal ein Kollege von ihr!) meinte zu der Geschichte: Toll wäre es, wenn ich mit einem Anwalt dort erscheinen würde
    Aber nö, das ist mir dann zu stressig. Und vor allem will ich nicht nochmal in das Gruselkabinett!


    Ich würde keinen Anwalt mitnehmen, sondern jemanden, dem es scheißegal ist was die von ihm denken UND der sich genug mit der Materie auskennt um keinen Blödsinn zu reden UND der denen deutlich die Meinung sagt.
    Den zweiten Punkt kann ich leider nicht bieten, aber vielleicht kennst du jemanden.

    Alternativ kannst du jemanden mitnehmen, der mit versteckter Kamera filmt. Das wäre vielleicht sogar noch besser.

    Kennt das Board nicht jemanden, der hier helfen kann? Ich würde dann eine Sammlung organisieren, falls der Kameramann bezahlt werden will.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  4. #2904
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    Sowas wendet sich doch alles gegen einen, wenn man das dann ernsthaft würde einsetzen wollen. Lustig hört es sich zwar an, aber in solchen Fällen hilft eigentlich nur Sachlichkeit und fachliche Hilfe.

    Sachlichkeit würde Struppi doch nicht wirklich an ihrem alten Arbeitsplatz sein können - das liest man doch ganz deutlich heraus.

    Ich denke, die knappe Fristsetzung zur Überarbeitung des Zeugnisses und sich nicht irgendwelchen Verbalattacken aussetzen, ist fürs erste sinnvoll und, wenn sich dann nichts tut, sich einen Rechtsanwalt holen ist noch sinnvoller.

    Immerhin sollen Aktivitäten ja ein besseres Zeugnis bringen.
    Man darf Wahrheit nicht mit Mehrheit verwechseln. (J. Cocteau)

  5. #2905
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    Zitat Zitat von Beautybuendel Beitrag anzeigen
    Hat jetzt nichts mit Struppi zu tun, aber ich interessiere mich dafür, wie das mit den Zeugnissen so läuft. Wie oben eine Beauty schildert, hat sogar eine nachweislich schlechte Mitarbeiterin vor Gericht ein sehr gutes Zeugnis erstritten, eine andere sagt, man habe Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis. Wie bewertet ein Gericht das? Die wissen doch gar nicht, wie die Mitarbeiterin war? Und sagen Zeugnisse dann überhaupt etwas aus, wenn jeder ein gutes bekommt? Hören sich naiv an meine Fragen, aber ich weiß darüber echt zu wenig.
    Und genau da hast Du recht
    Ich sehe mir Zeugnisse inzwischen ziemlich kritisch an und alle Personaler die ich in Seminaren kennengelernt habe, sehen das genauso.

    Ich habe mal jemand fristlos gekündigt, weil er einen Mitarbeiter GESCHLAGEN hat und mich anschliessend bedroht hat.
    Beim Arbeitsgericht musste ich die fristlose in eine fristgerechte betriebsbedingte Kündigung umwandeln, ein 2 + Zeugnis ausstellen und das Zeugnis ging nochmals vors Arbeitsgericht weil die Bedauernsformel Danksagung und die guten Wünsche für die Zukunft fehlten.

    Dieses "Wir bedauern sein Ausscheiden ausserordentlich und danken für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute " hätte mich bald auf die Tastatur speien lassen.

    Fakt ist, dass es seitdem unter Anordnung von "oben" nur noch befristete Arbeitsverträge gibt, (1 Jahr) und vorformulierte Zeugnisse wo mit Textbausteinen die Namen und Arbeitsgebiete eingesetzt werden.

    Für jeden neuen Arbeitgeber sehr ersichtlich und eigentlich Makulatur.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  6. #2906
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    Zitat Zitat von Klaraverstand Beitrag anzeigen
    Und genau da hast Du recht
    Ich sehe mir Zeugnisse inzwischen ziemlich kritisch an und alle Personaler die ich in Seminaren kennengelernt habe, sehen das genauso.

    Ich habe mal jemand fristlos gekündigt, weil er einen Mitarbeiter GESCHLAGEN hat und mich anschliessend bedroht hat.
    Beim Arbeitsgericht musste ich die fristlose in eine fristgerechte betriebsbedingte Kündigung umwandeln, ein 2 + Zeugnis ausstellen und das Zeugnis ging nochmals vors Arbeitsgericht weil die Bedauernsformel Danksagung und die guten Wünsche für die Zukunft fehlten.

    Dieses "Wir bedauern sein Ausscheiden ausserordentlich und danken für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute " hätte mich bald auf die Tastatur speien lassen.

    Fakt ist, dass es seitdem unter Anordnung von "oben" nur noch befristete Arbeitsverträge gibt, (1 Jahr) und vorformulierte Zeugnisse wo mit Textbausteinen die Namen und Arbeitsgebiete eingesetzt werden.

    Für jeden neuen Arbeitgeber sehr ersichtlich und eigentlich Makulatur.

    ist nicht dein ernst!

    das gute Zeugnis hätte man wahrscheinlich nur durch eine Anzeige verhindern können - oder nicht mal so?

  7. #2907
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Ich lese überall nur, dass man das "Bedauern des Ausscheidens" usw. nicht erklagen kann, da dass keine Leistungsbeurteilung beinhaltet usw.
    Mal abgesehen davon, dass der genannte Fall sich von meinem ja nun doch sehr deutlich unterscheidet.
    Ich habe gekündigt. Ich habe (durch den Kunden mehrfach bestätigt) wirklich gute Arbeit geleistet, ich war zuverlässig usw. Ich habe mir wirklich nichts vorzuwerfen und da finde ich es nur gerecht, wenn das dann auch im Zeugnis auftaucht.
    Bei mir steht nur (hier nur stichpunktartig ):
    -gute Auffungssungsgabe, schnell eingearbeitet
    -großes Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt
    -selbstständige Arbeit, kundenorientiert
    -"zu unserer vollen Zufriedenheit"
    Mehr steht da nicht. 3 Sätze plus kurz Beschreibung meiner Aufgaben.
    Das ist vielleicht nicht schlecht, aber weit entfernt von gut.
    Und wenn ich bedenke, was ich da alles ertragen und erdulden musste, dann möchte ich erst recht ein gescheites Zeugnis. Was andere woanders schreiben oder reininterpretieren interessiert mich nicht. MEIN Zeugnis soll so sein, dass ich mich dafür nicht irgendwann rechtfertigen muss oder einen Job deshalb nicht bekomme.

  8. #2908
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    Ich habe Dich doch gar nicht angesprochen
    Deine Leistung kann ich doch gar nicht beurteilen.
    Ich sage nur, wie es zunehmend Personaler sehen, also die andere Seite des Tellerrandes.
    Ich will Dir persönlich doch gar nichts, gebe Dir nur den Rat, Deine rechtliche Situation mit einem Anwalt für Arbitsrecht zu besprechen und es gut zu überlegen.


    Und selbstverständlich kann ein Arbeitsrichter diese Bedauernsformel ins Urteil schreiben.
    Nämlich genau aus dem Grund, dass man auch durch das Weglassen von Informationen (ich bedauere nämlich gar nicht, sondern bin froh das der endlich weg ist ) das vorherige eigentlich unwahre Zeugnis gerade rücke.
    Unser Anwalt ist Anwalt für Arbeitsrecht und genau darauf wollte er hinaus.
    Tja, mit em neueren Urteil hätte er bessere Karten.
    Das BAG hat im Dezember 2012 dagegen entschieden.http://juris.bundesarbeitsgericht.de...gute_W%FCnsche
    Aber da bleibt dann immer noch das bedenkliche "weglassen"

    Note 1: Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen.
    Note 2: Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets guten Leistungen.
    Note 3: Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen.
    Note 4: Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit.
    Note 5: fehlt (= beredtes Schweigen)

    Das erstere würde ich bei einem wirklich guten Mitarbeiter immer ins Zeugnis schreiben, es unterstreicht den Wahrheitsgehalt der vorherigen Beurteilung.

    Und hier noch ein Urteil, auf das sich Dein ehemaliger Arbeitgeber berufen könnte, nämlich das Du Dein Zeugnis im Betrieb abholen musst.
    Es gilt die Holschuld.

    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/2527/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js _peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresult s=575&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE130003380&doc.pa rt=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

    25Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitnehmer aufgrund der bereits zuvor dargestellten Rechtslage grundsätzlich seine Arbeitspapiere, zu denen auch das Arbeitszeugnis gehört, mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitgeber abzuholen (BAG, Urteil vom 8. März 1995 - 5 AZR 848/93).


    Geändert von Klaraverstand (26.04.14 um 19:23:32 Uhr)
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  9. #2909
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    Zitat Zitat von Struppi Beitrag anzeigen
    Was andere woanders schreiben oder reininterpretieren interessiert mich nicht. MEIN Zeugnis soll so sein, dass ich mich dafür nicht irgendwann rechtfertigen muss oder einen Job deshalb nicht bekomme.
    Derjenige der "reininterpretiert" könnte Dein zukünftiger Arbeitgeber sein.
    Genau deswegen würde ich meine Munition vorher sortieren, bevor ich schiesse.

    Und dazu gehört eben, gut informiert zu sein.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  10. #2910
    Exuser65 ist offline Westfälisches Blindhuhn
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    Klara, deine Engagement hier in allen Ehren. Ich weiß aber nicht so genau, worauf du hinaus willst. So ganz unwissend bin ich in dieser Thematik auch nicht. Ich war auch schon in einer Position, in der ich für das Schreiben der Zeugnisse zuständig war. Und ich war auch schon "am anderen Ende des Tellerrandes". Und gerade deshalb weiß ich, dass mein Zeugnis nicht das ist, was man sich wünscht. Und deshalb unternehme ich was dagegen. Ich habe es im Guten versucht. Und nun werde ich - wenn die Frist verstreicht - zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen. Das hatte ich weiter ob ja geschrieben.

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