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Thema: Probleme in der Mietwohnung...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Standard Probleme in der Mietwohnung...

    Hallo,

    ich frage Euch mal bei folgenden Problemen:

    Meine Tochter, 18 Jahre, hat seit kurzem eine eigene Wohnung. Da sie noch Schülerin ist und nach dem Abitur studieren will, hat sie natürlich nicht viel Geld zur Verfügung. Die Küche in der Wohnung ist winzig und sie hat bislang noch keine Spüle, sondern spült ihr Geschirr in einem Waschbecken des Badezimmers (es sind zwei dort vorhanden, also Doppelwaschbecken).

    Nun verlangt der Vermieter, dass sie eine Spüle in der Küche installiert. Mein Lebensgefährte meinte, das kann der Vermieter verlangen, denn der Durchmesser des Siphons von Küchenspülen sei größer als der von Waschbecken-Siphons im Bad. Ergo könne der Waschbeckenabfluss eher verstopfen.

    Ist das richtig?

    Darüber hinaus hat der Vermieter in der Wohnung eine Wand aus Rigips-Platten gezogen, um sein als Büro genutztes Zimmer abzutrennen. Er forderte meine Tochter auf, "ihre" Seite dieser Wand zu tapezieren bzw. zu streichen. Allerdings müßten die Fugen der Rigips-Platten zuerst verspachtelt und die Wand entsprechend vorbereitet werden, bevor diese gestrichen oder tapeziert werden kann. Ist es nicht Aufgabe des Vermieters, die Wand so herzurichten, dass sie "tapezierfähig" ist?

    Vielleicht kennt sich jemand im Mietrecht aus, ich wäre für eine Antwort dankbar.

    LG,
    Morgana
    Für dunkle Stunden wünsche ich mir die Eigenschaften der Sonnenblume, die ihr Gesicht dem Licht zuwendet, damit alle Schatten hinter sie fallen.

  2. #2
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    wie es rechtlich aussieht, weiss ich leider nicht.

    aber eine spüle in der küche wäre bestimmt auch für sie bedeutend praktischer - nur schon zum kochen.
    dazu bedarf es doch keinem designteil... sie könnt ja auch ein inserat schalten, dass sie eine gebrauchte abholten kommt und sie die dann mit hilfe von der familie oder freunden einbaut.
    oder sie fragt im baumarkt nach einem günstigen ausstellungsstück?

    und wegen der wand... fragt doch im bekannten-, freundeskreis oder bei der arbeit wer grad renoviert, umgebaut hat oder noch dran ist.
    da ist sicher etwas spachtel und farbe übrig. eine einzelne wand braucht ja nicht soooo viel material und sie fühlt sich dann sicher auch wohler, als wenn es aussieht wie auf einer baustelle.
    sie könnt ja auch etwas hilfe im gegenzug anbieten. laub zusammenkehren, bei der renovation helfen usw....

    ich bin ja auch mit 16 ausgezogen und musste vieles improvisieren... einfach breitfächrig rumfragen!
    Manche sprechen einen Augenblick, bevor sie denken. jean de la bruyère

  3. #3
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    Ganz ehrlich, was steht denn im Mietvertrag drin..ich meine so als Mietsache?
    Der Mieter ist sicherlich nicht verpflichtet eine Spüle geschweige denn eine Wand in Stand zu setzen. Das ist meine Meinung!
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

    Sie schleichen sich auf leisen Pfoten in dein Herz um es nie mehr zu verlassen.

  4. #4
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dauerspülen im Bad unter ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache fällt. Warum kauft ihr keine gebrauchte Kücheneinheit gegen kleines Geld bei ebay oder über Kleinanzeige?
    Geändert von Milla (05.11.12 um 21:27:44 Uhr)
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  5. #5
    Avatar von Medha
    Medha ist offline Spritzenkassen Anwärterin
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    Was ist denn das für ein Vermieter? Den würde ich böse bestrafen und die Wand einfach irgendwie zurechtpfuschen *heutebösebin*

    Am besten ihr geht zum Mieterverein. In manchen Städten ist es üblich, dass Küchenspülen vom Vermieter gestellt werden, jedenfalls kenne ich das so. Zum Bad gehört schliesslich auch ein Waschbecken und eine Toilette. Und dass man den Mietern denn Innenausbau überdrückt ist mir auch neu.

  6. #6
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    Soweit ich weiß, hat der Vermieter ne Spüle, Waschbecken, wie auch immer zu stellen? Hat mir mal nen Vermieter gesagt, kann aber auch Schwachsinn sein.

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  7. #7
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    Kannst du ihr denn nicht unter die Arme greifen. Eine Spüle ist doch keine riesen Ausgabe. Und eine Wand zu spachteln auch nicht.

  8. #8
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    Die Küche ist an sich Mietersache (jetzt mal auf den Eingangspost bezogen). Wenn eine drin ist, wird in der Regel ein Abstand bezahlt (je nachdem, wem die Küche gehört an den Vermieter oder an den Ex-Mieter). Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Küche zu stellen, aber eine Spüle gibt es auch für kleines Geld zB gebraucht oder bei Ikea. Zur Renovierung würde ich in den Mietvertrag schauen: Steht da, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde?
    "Es gibt Windhunde und es gibt Möpse. Und ich werde nunmal in diesem Leben kein Windhund mehr."

  9. #9
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    Hier in Berlin muss der Vermieter Spüle und Herd stellen, das ist aber die Ausnahme. Sonst ist das Mietersache. Anders ist das bei der Wand. Der Mieter schuldet nur die üblichen Schönheitsreparaturen, nicht aber die Herstellung der Wand.

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