Hallo,
ich frage Euch mal bei folgenden Problemen:
Meine Tochter, 18 Jahre, hat seit kurzem eine eigene Wohnung. Da sie noch Schülerin ist und nach dem Abitur studieren will, hat sie natürlich nicht viel Geld zur Verfügung. Die Küche in der Wohnung ist winzig und sie hat bislang noch keine Spüle, sondern spült ihr Geschirr in einem Waschbecken des Badezimmers (es sind zwei dort vorhanden, also Doppelwaschbecken).
Nun verlangt der Vermieter, dass sie eine Spüle in der Küche installiert. Mein Lebensgefährte meinte, das kann der Vermieter verlangen, denn der Durchmesser des Siphons von Küchenspülen sei größer als der von Waschbecken-Siphons im Bad. Ergo könne der Waschbeckenabfluss eher verstopfen.
Ist das richtig?
Darüber hinaus hat der Vermieter in der Wohnung eine Wand aus Rigips-Platten gezogen, um sein als Büro genutztes Zimmer abzutrennen. Er forderte meine Tochter auf, "ihre" Seite dieser Wand zu tapezieren bzw. zu streichen. Allerdings müßten die Fugen der Rigips-Platten zuerst verspachtelt und die Wand entsprechend vorbereitet werden, bevor diese gestrichen oder tapeziert werden kann. Ist es nicht Aufgabe des Vermieters, die Wand so herzurichten, dass sie "tapezierfähig" ist?
Vielleicht kennt sich jemand im Mietrecht aus, ich wäre für eine Antwort dankbar.
LG,
Morgana