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Thema: Probleme in der Mietwohnung...

  1. #1
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    Standard Probleme in der Mietwohnung...

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    Hallo,

    ich frage Euch mal bei folgenden Problemen:

    Meine Tochter, 18 Jahre, hat seit kurzem eine eigene Wohnung. Da sie noch Schülerin ist und nach dem Abitur studieren will, hat sie natürlich nicht viel Geld zur Verfügung. Die Küche in der Wohnung ist winzig und sie hat bislang noch keine Spüle, sondern spült ihr Geschirr in einem Waschbecken des Badezimmers (es sind zwei dort vorhanden, also Doppelwaschbecken).

    Nun verlangt der Vermieter, dass sie eine Spüle in der Küche installiert. Mein Lebensgefährte meinte, das kann der Vermieter verlangen, denn der Durchmesser des Siphons von Küchenspülen sei größer als der von Waschbecken-Siphons im Bad. Ergo könne der Waschbeckenabfluss eher verstopfen.

    Ist das richtig?

    Darüber hinaus hat der Vermieter in der Wohnung eine Wand aus Rigips-Platten gezogen, um sein als Büro genutztes Zimmer abzutrennen. Er forderte meine Tochter auf, "ihre" Seite dieser Wand zu tapezieren bzw. zu streichen. Allerdings müßten die Fugen der Rigips-Platten zuerst verspachtelt und die Wand entsprechend vorbereitet werden, bevor diese gestrichen oder tapeziert werden kann. Ist es nicht Aufgabe des Vermieters, die Wand so herzurichten, dass sie "tapezierfähig" ist?

    Vielleicht kennt sich jemand im Mietrecht aus, ich wäre für eine Antwort dankbar.

    LG,
    Morgana
    Für dunkle Stunden wünsche ich mir die Eigenschaften der Sonnenblume, die ihr Gesicht dem Licht zuwendet, damit alle Schatten hinter sie fallen.

  2. #2
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    wie es rechtlich aussieht, weiss ich leider nicht.

    aber eine spüle in der küche wäre bestimmt auch für sie bedeutend praktischer - nur schon zum kochen.
    dazu bedarf es doch keinem designteil... sie könnt ja auch ein inserat schalten, dass sie eine gebrauchte abholten kommt und sie die dann mit hilfe von der familie oder freunden einbaut.
    oder sie fragt im baumarkt nach einem günstigen ausstellungsstück?

    und wegen der wand... fragt doch im bekannten-, freundeskreis oder bei der arbeit wer grad renoviert, umgebaut hat oder noch dran ist.
    da ist sicher etwas spachtel und farbe übrig. eine einzelne wand braucht ja nicht soooo viel material und sie fühlt sich dann sicher auch wohler, als wenn es aussieht wie auf einer baustelle.
    sie könnt ja auch etwas hilfe im gegenzug anbieten. laub zusammenkehren, bei der renovation helfen usw....

    ich bin ja auch mit 16 ausgezogen und musste vieles improvisieren... einfach breitfächrig rumfragen!
    Manche sprechen einen Augenblick, bevor sie denken. jean de la bruyère

  3. #3
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    Ganz ehrlich, was steht denn im Mietvertrag drin..ich meine so als Mietsache?
    Der Mieter ist sicherlich nicht verpflichtet eine Spüle geschweige denn eine Wand in Stand zu setzen. Das ist meine Meinung!
    Wenn du etwas erleben möchtest....
    was du noch nie erlebt hast....
    musst du etwas tun....
    was du noch nie getan hast!

    Sie schleichen sich auf leisen Pfoten in dein Herz um es nie mehr zu verlassen.

  4. #4
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    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dauerspülen im Bad unter ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache fällt. Warum kauft ihr keine gebrauchte Kücheneinheit gegen kleines Geld bei ebay oder über Kleinanzeige?
    Geändert von Milla (05.11.12 um 21:27:44 Uhr)
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  5. #5
    Avatar von Medha
    Medha ist gerade online Spritzenkassen Anwärterin
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    Was ist denn das für ein Vermieter? Den würde ich böse bestrafen und die Wand einfach irgendwie zurechtpfuschen *heutebösebin*

    Am besten ihr geht zum Mieterverein. In manchen Städten ist es üblich, dass Küchenspülen vom Vermieter gestellt werden, jedenfalls kenne ich das so. Zum Bad gehört schliesslich auch ein Waschbecken und eine Toilette. Und dass man den Mietern denn Innenausbau überdrückt ist mir auch neu.

  6. #6
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    Soweit ich weiß, hat der Vermieter ne Spüle, Waschbecken, wie auch immer zu stellen? Hat mir mal nen Vermieter gesagt, kann aber auch Schwachsinn sein.

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

  7. #7
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    Ich würde mich beim Mieterbund erkundigen. Glaube nicht dass der Vermieter eine Spüle stellen muss. Eine junge Frau aus meinem Lehrgang zog im Juli mit ihrer 4 jährigen Tochter in eine Sozialwohnung und diese hat überhaupt keine Küchenzeile und auch keine Spüle. Kochen muss sie auf einem 2er Kochfeld und spülen in der Badewanne. Sie kann sich auch keine neue Küche kaufen, auch keine billige.

  8. #8
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    Hier in der Region ist es eigentlich üblich, dass eine Wohnung ohne Küchenzeile vermietet wird. Ich musste mir auch eine fuschneue Küche kaufen....

    Was die Wand allerdings angeht, so glaube ich, dass das Sache des Vermieters wäre.
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  9. #9
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    Bei der Spüle denke ich auch, dass das Mietersache ist und das mit der Wand müsste der Vermieter erledigen.

    Mir persönlich sind Wohnungen ohne Küche auch wesentlich lieber, da 98% der Küchen in Mietwohnungen einfach hässlich oder alt sind.
    "Mit nett gewinnt man keinen Krieg" (Bernd Stromberg)

  10. #10
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    Zitat Zitat von Spatzeline Beitrag anzeigen
    Eine junge Frau aus meinem Lehrgang zog im Juli mit ihrer 4 jährigen Tochter in eine Sozialwohnung und diese hat überhaupt keine Küchenzeile und auch keine Spüle. Kochen muss sie auf einem 2er Kochfeld und spülen in der Badewanne. Sie kann sich auch keine neue Küche kaufen, auch keine billige.
    Die Story kann ich kaum glauben. Gebrauchte Küchen, funktional aber eben nicht chic, bekommt man bei Haushaltsauflösungen oft sogar geschenkt oder über Anzeige für ein paar Zehner. Klar sind die nicht superschön und man muss sich um den Ab- und Aufbau kümmern. Wenn das Geld nichtmal dafür da ist, wird doch wohl das Amt einer Mutter mit Kind eine Küche in der Sozialwohnung stellen. Kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass man als Leistungsempfänger mit Kleinkind kein Anrecht auf eine funktionierende Küche hat. Oder doch?
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


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