Sowas hab ich ja noch nie gehört...
Grundsätzlich ist sowas schon zulässig. Auch ein Zahnarzt darf sich grundsätzlich aussuchen wen er behandeln möchte und wen nicht, vorrausgesetzt es liegen keine akuten Schmerzen vor. Wir haben auch schonmal Patienten der Praxis verwiesen aber aus ganz anderen Gründen. Das ist ja wirklich unglaublich!!
Ich würde das auch der Zahnärztekammer melden. Die Krankenkasse wird das herzlich wenig interessieren, befürchte ich.