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Thema: Zahnarzt lehnt Behandlung ab, ist sowas überhaupt zulässig?

  1. #11
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    DAS habe ich auch gerade gelesen.
    Es gibt da wohl erhebliche Unterschiede, was die Belastbarkeit dieser Behandlungsstühle anbelangt.
    Einige sind bis 100 Kg, andere dafür bis 200 Kg angelegt.

    Nichtsdestotrotz ist die Art und Weise, wie deine Freundin abgefertigt wurde, eine Unverschämtheit!
    Niemand soll und darf sich so etwas gefallen lassen müssen!
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    Das Reh springt hoch,
    das Reh springt weit,
    warum auch nicht-
    es hat ja Zeit.
    (Heinz Erhardt)


    Mal ist man Baum, mal ist man Hund!

  2. #12
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    Sowas hab ich ja noch nie gehört...
    Grundsätzlich ist sowas schon zulässig. Auch ein Zahnarzt darf sich grundsätzlich aussuchen wen er behandeln möchte und wen nicht, vorrausgesetzt es liegen keine akuten Schmerzen vor. Wir haben auch schonmal Patienten der Praxis verwiesen aber aus ganz anderen Gründen. Das ist ja wirklich unglaublich!!
    Ich würde das auch der Zahnärztekammer melden. Die Krankenkasse wird das herzlich wenig interessieren, befürchte ich.

  3. #13
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    Bellamo.... wir warten im Nachbarthread auf Neuigkeiten bzgl. Meldung...
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  4. #14
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    Das klingt wirklich erstmal sehr heftig, keine Frage.

    Allerdings kann eben nur behandelt werden, wenn entsprechendes Material vorhanden ist. Ich kann mir vorstellen, dass es - sollte während der Behandlung etwas passieren und der/die PatientIn auf einem ungeeigneten Stuhl gesessen haben - auch bzgl. der Haftung zu Problemen führen kann. Krankenhäuser bauen vermehrt OP-Tische für stark übergewichtige Menschen ein, auch spezielle Betten müssen angeschafft werden. Das sind Kosten, die sicherlich nicht jede Praxis stemmen kann.

    Ich würde mich nach einem neuen Arzt umschauen, der mich behandelt und bei dem ich mich auch gut fühle. Nach so einem Anruf ist das vermutlich eh nicht mehr gegeben

  5. #15
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    Zitat Zitat von Mayanmar Beitrag anzeigen
    Bellamo.... wir warten im Nachbarthread auf Neuigkeiten bzgl. Meldung...
    Schon passiert

  6. #16
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    Also man kann das wirklich netter verpacken aber es kann durchaus sein.
    In unser MRT kann man auch nur bis 140kg rein.

  7. #17
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    wenn der Stuhl nur eine Zulassung bis 120 oder 150 Kg hat und sie mehr wiegt, dann darf er sie gar nicht behandeln.
    In einer Zahnklinik ist sie dann wohl besser aufgehoben. Der Arzt bzw. die Praxis hätte es aber netter mitteilen können.

    Beispiel http://www.beautek.de/epages/beautek...k/Products/600
    Geändert von sabine21 (09.11.12 um 20:11:37 Uhr)
    alle dummen Elsen auf Ignore!


  8. #18
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    Stimmt, man hätte es netter sagen können.
    Und man muss auch die andere Seite sehen, was wäre, wenn die Dame mit dem Stuhl zusammenbricht und sich verletzt?
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


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  9. #19
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    Es weiß doch hier eigentlich niemand, wie es ihr mitgeteilt wurde. Hörensagen über Dritte ist ja immer so eine Sache. Wie hätte man es ihr den schonend beibringen sollen? Dass zufällig in den kommenden 5 Jahren zur Nachbehandlung keine Termine mehr frei sind? Als aktue Schmerzpatientin wurde sie behandelt und nicht abgewiesen, darauf kommt es doch in erster Linie an. Dass die Weiterbehandlung so nicht klappt ist fraglos unschön, aber mit Sachgrund keine Diskriminierung. Klasse wäre natürlich gewesen, wenn man ihr gleich eine passende Praxis genannt hätte. Aber hier kann die Krankenkasse ihr bestimmt weiterhelfen.
    Genau so is' es! Und wenn nicht, dann anders...


  10. #20
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    Zitat Zitat von Crazymaus Beitrag anzeigen
    Also man kann das wirklich netter verpacken aber es kann durchaus sein.
    In unser MRT kann man auch nur bis 140kg rein.
    Die Klinik hier vor Ort schickt die richtig Übergewichtigen immer in die Pferdeklinik, die haben ein passendes MRT...
    Geändert von Franzi W. (10.11.12 um 09:29:40 Uhr)

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