Franzi, bitte nicht ausfallend werden. Editiere doch bitte deinen Beitrag.
Bodenlose frechheit!!!!! Deine arme Freundin, sofort die Ärztekammer informieren. Das geht garnicht!!! Deine Freundin tut mir leid, dass ist schlimm für sie, das manche menschen nicht nachdenken...
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Life must go on.
Um Dimensioooooonen besser!
Es nimmt der Augenblick, was Jahre gaben.
(nach Johann Wolfgang von Goethe)
Genau. NACHDENKEN (evtl. bevor man schreibt).
Das ist keine Frechheit, keine Unverschämtheit, keine Diskriminierung, sondern eine schlichte Tatsache.
Wie einige schon geschrieben haben, ist das Verhalten der Praxis korrekt. (Über die genaue Art, das der Patientin mitzuteilen, wissen wir nichts.)
Behandlungsstühle haben unterschiedliche "Belastungsgrenzen". Schon aus versicherungstechnischen Gründen dürfen diese nicht überschritten werden.
Die Patientin selbst könnte sich verletzen, nachfolgende Patienten könnten das auch.
Außerdem fällt mit einem defekten Behandlungsstuhl die Einheit für die Behandlung von weiteren Patienten aus. (Ist es dann auch eine "bodenlose Frechheit", den anderen Patienten zu sagen:"Es tut uns leid, wir können sie nicht behandeln, da eine übergewichtige Patientin unseren Stuhl zerstört hat."???)
In solchen Fällen erfolgt normalerweise eine Überweisung in die nächste Klinik mit zahnmedizinischer Abteilung.
Das ist sicher verletztend, wenn man so etwas gesagt bekommt.
Ich denke aber, dass der Zahnarzt die weitere Behandlung durchaus ablehnen darf. Wenn sein Stuhl nur für ein bestimmtes Gewicht ausgelegt ist, und Deine Bekannte schwerer ist, kann er ja gar nichts anderes machen. Es geht zum einen um seinen Stuhl, der sonst kaputtgeht und zum anderen sicher auch um Sicherheit - was ist, wenn der Stuhl irgendwie in dem Moment, wo er grade bohrt, zusammensackt oder sowas und der Arzt dadurch Deine Bekannte verletzt?
So wie ich es verstanden habe, hat man ihr das halt so mitgeteilt. (also nur diese Tatsache, und jetzt nicht irgendwie in gemeiner Art und Weise, oder?) Das ist irgendwo verletzend, aber wie soll die Praxis es sonst machen. Sie muss es ihr ja sagen.
Das ist genauso, wenn ich auf die Kirmes gehe und man mir sagt: "sie sind keine 1,60m, sie dürfen nicht auf das Karussell". Das ist für mich dann frustrierend, das ich zu klein bin um auf ein stinknormales Karussell zu gehen, aber ich muss das akzeptieren. Ist halt Vorschrift und die Leute müssen sich daran halten, damit nichts passiert.
Verstehen kann ich natürlich schon, wenn Deine Bekannt verletzt ist oder so. Aber so grundsätzlich gesehen denke ich: Ja, er darf die Behandlung ablehnen, weil er nicht das "geeignete Gerät" für Deine Bekannte hat.
LG
Irrlicht
Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.
Natürlich ist das nicht schön, wenn auf das Körpergewicht so Bezug genommen werden muss, aber Ärzte haften doch auch dafür, dass ihre Ausstattung zulässig ist. In Kliniken müssen extra Betten und OP-Tische gemietet werden, wenn die Patienten ein bestimmtes Gewicht überschreiten. Die dürfen auch nicht in "normale" Betten gelegt werden. Vielleicht ist das ein Anstoß für deine Bekannte, sich mal über ihr Gewicht Gedanken zu machen.
nix frech... ich glaube dass es in dem Moment noch peinlicher ist wenn man auf dem Stuhl liegt und er dann zusammenbricht.
Wir müssen auch regelmäßig Patienten abweisen die zu schwer sind. Im Fragebogen müssen die angeben wie schwer sie sind. Gelogen hat da eigentlich noch keiner da in dem Fragebogen auch die Konsequenzen drin stehen wenn ein Gerät aufgrund des Gewichts kaputtgehen sollte.
Natürlich sollte man sich in dem Fall dann auch mal Gedanken um sein Gewicht machen aber ich denke das ist hier jetzt nicht das Thema und würde eh nur ausarten
Ich möchte das ausdrücklich nicht ausarten lassen. Aber: Adipositas ist eine Krankheit, bei der die Heilung ausgesprochen schwierig und langwierig ist. Die allermeisten Behandlungsmethoden versagen auf lange Zeit. "Mal über das Gewicht nachdenken" bringt da nichts. Meint ihr denn, die betroffenen wüssten nicht, dass sie übergewichtig sind?
Ansonsten finde ich nichts Anrüchiges daran, dass ein Zahnarzt eine Patientin nicht behandeln kann, wenn seine Praxisausstattung nicht auf die Patientin eingestellt ist, sei es Übergewicht oder Übergrösse oder ein besonders komplizierter Krankheitsfall. Abweisen allein ist da keine Lösung, er sollte dann auf eine andere Praxis oder Klinik verweisen, die über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten verfügt. Das Problem ist doch die Bewertung des Übergewichts, die da immer wieder mitschwingt, von wem auch immer.
Geändert von Medha (10.11.12 um 12:36:47 Uhr)