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Thema: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Krankmeldung- Attest am ersten Tag.

  1. #11
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    Zitat Zitat von goldengirl84 Beitrag anzeigen

    So wie ich das Urteil verstanden hab, wurde in dem Fall entschieden, dass die Krankmeldung am ersten Tag der Erkrankung vorliegen musste...
    Nein, so ist das nicht. Es geht drum, daß die Krankmeldung bereits für den ersten Krankheitstag erstellt wird. Viele Leute machen nun mal die 3 Tage blau und kommen am vierten Tag wieder arbeiten und bekommen diese 3 Tage dann auch noch bezahlt. Deshalb wurde diese Regelung schon vor Jahren eingeführt, daß der Arbeitgeber bereits für einen bzw. ab dem ersten Krankheitstag eine Krankmeldung verlangen kann.

    Bei mir in der Firma, ist das auch seit Jahren so, daß man bereits für den ersten Krankheitstag ein Krankmeldung haben muß. Man muß sich am ersten Tag telefonisch krankmelden und vorliegen muß die Krankmeldung vom Arzt dann spätestens nach drei Tagen, daß heißt man kann sie also auch mit der Post schicken.

    Wenns mir so elend geht, daß ich nicht aus dem Haus kann, dann ruf ich meinen Hausarzt an und informier ihn. Entweder kommt er oder ich geh am nächsten Tag und er schreibt mich rückwirkend krank (das darf er aber nur, wenn man ihn am ersten Tag informiert hat)

    Bei mir in der Firma ist die Blaumach-Rate durch diese Regelung auf null gegangen (wir haben ca. 200 Mitarbeiter) - hat dem Chef also richtig viel Geld gespart.
    lg, Pete


    Zitat Safran: Des mit dene Böbbele im Säckle isch vielleicht sowieso besser als Hölzle im Gläsle, wegge de Kätzle moin i nur.....


    Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen:
    Sämtliche von mir hier getätigten Äußerungen spiegeln meine persönliche Meinung und die von mir gemachten Erfahrungen mit dem entsprechenden Produkt wider. Ich möchte weder Firmen noch Personen angreifen oder schlecht machen.

  2. #12
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    oh, bei euch wird richtig offen blau gemacht?

    das mit dem am dritten Tag vorliegen scheint ja nun das zu sein, was sich verändert hat - falls der AG das will, jetzt schon am Erkrankungstag. Mit rückwirkend krank schreiben scheint das nicht zu laufen, auch nicht mehr mit Anruf.
    Geändert von Iridia (14.11.12 um 15:05:01 Uhr)

  3. #13
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    bei uns gibts den Betriebsarzt der sich im Krankheitsfall mit dem kranken AN in Verbindung setzt (nachdem er vom AG von der Krankheit des AN informiert wurde - wir müssen uns vor Arbeitsbeginn telefonisch abmelden) - dieser regelt das dann weiter mit dem AG.

    Wäre ja hirnrissig um sich mit Magen-Darm oder einer saftigen Grippe mit den Öffis ins Büro zu quälen nur weil der AG ein Attest vor der Nase haben will...

  4. #14
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    Zitat Zitat von Iridia Beitrag anzeigen
    oh, bei euch wird richtig offen blau gemacht?



    meistens merkt man sowas erst nachedm die Zügel mal ordentlich angezogen worden sind...

  5. #15
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    Bei uns war es in der alten Firma so, dass Atteste am dritten Tag da sein mussten. Allerdings hatten wir einen speziellen Kollegen, der sich gern mal lange Wochenenden genehmigt oder seinen Urlaub verlängert hat. Der muss das jetzt ab dem 1. Tag haben.
    "Es gibt Windhunde und es gibt Möpse. Und ich werde nunmal in diesem Leben kein Windhund mehr."

  6. #16
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    Bei uns macht so gut wie kein Arzt mehr Hausbesuche. Als ich letztes Jahr mit meiner Lebensmittelvergiftung darnieder lag, hat meine Mutter versucht, einen Arzt zu bekommen. Ich war so fertig, dass ich nur noch vom Sofa aus in den Eimer Hugo rufen konnte (sorry), bis zum Badezimmer ging schon nicht mehr. Um 20 Uhr Abends hat sie einen Arzt gefunden, der endlich zu uns kommen wollte. Und auch nur, weil er privat 2 Straßen weiter wohnt. Zwischendurch hatte meine Mutter sogar im KH angerufen und um einen Notarzt gebeten, aber die meinte, für eine Lebensmittelvergiftung würdensie nicht kommen, dass wäre Sache von niedergelassenen Ärzten. Doof war auch, das meine Ärztin zu dem Zeitpunkt im Urlaub war.

    Als der Arzt dann Abends kam, war ich mehr tot, als lebendig
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  7. #17
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    In meiner alten Firma war es nie anders, stand im Vertrag.
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    — Mace, Strange Days


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  8. #18
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    Zitat Zitat von Pete67 Beitrag anzeigen
    Nein, so ist das nicht. Es geht drum, daß die Krankmeldung bereits für den ersten Krankheitstag erstellt wird. Viele Leute machen nun mal die 3 Tage blau und kommen am vierten Tag wieder arbeiten und bekommen diese 3 Tage dann auch noch bezahlt. Deshalb wurde diese Regelung schon vor Jahren eingeführt, daß der Arbeitgeber bereits für einen bzw. ab dem ersten Krankheitstag eine Krankmeldung verlangen kann.
    hallo pete, aber ich hab das so verstanden, leider hab ich das urteil an sich nicht gelesen aber im Tagesschau Artikel steht es so: "Beschäftigte müssen auf Verlangen ihres Arbeitgebers schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen es auch nicht begründen, wenn sie bereits so früh auf die Vorlage eines Attests bestehen. "
    Vielleicht bin ich auch zu doof, aber für mich bedeutet das, dass der Chef es am ersten Tag der Krankheit sehen will.

    Das mit dem Scanner ist natürlich eine gute Idee.
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  9. #19
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    Das schreckt natürlich notorische Blaumacher schon ziemlich ab, wobei es bei denen kein Problem sein dürfte, am ersten Tag zum Arzt zu gehen
    und ihm was vorzuhusten und wenn dann noch die Praxisgebühr weg fällt, perfekt!
    Bei mir ist es tatsächlich so, dass viel vorliegen muss, um mal daheim zu bleiben (ja ja, ich Heldin, ich!) aber dann krieg ich es wirklich nicht hin, zum Arzt zu fahren. Im Moment ist bei uns (noch) so, dass man erst ab dem dritten Tag ein Attest vorlegen muss.
    Es nimmt der Augenblick, was Jahre gaben.
    (nach Johann Wolfgang von Goethe)

  10. #20
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    Zitat Zitat von Petersilie Beitrag anzeigen


    meistens merkt man sowas erst nachedm die Zügel mal ordentlich angezogen worden sind...
    oder die Kollegen gehen lieber krank arbeiten und verschleppen sogar vielleicht. So kann man auch hinterher als Blaumacher gelten.
    Für richtige Blaumacher wär es doch viel praktischer, zum Arzt zu gehen und sich gleich die ganze Woche krank schreiben zu lassen, wenn man schon mal da ist.

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