Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 12

Thema: Hausgeld für ein Reihenhaus?!

  1. #1
    Registriert seit
    21.02.06
    Beiträge
    352

    Standard Hausgeld für ein Reihenhaus?!

    Anzeige
    Hallo Mädels,

    meine Tante kauft sich bald ein Reihenhaus (4 Häuser in einer Reihe) und ich sollte den Vertrag überfliegen bevor Sie damit zum Anwalt geht. Dort steht nämlich, dass das Reihenhaus von einer Hausverwaltung verwaltet wird und jeder Eigentümer Hausgeld zu zahlen hat. Ich frage mich nur wofür? Die Mülltonen bringt jeder selbst raus und den kleinen Vorgarten pflegt auch jeder selbst. Ist das normal für eine Reihenhaus? Sowas kenne ich nur von Eigentumswohnungen.

  2. #2
    Registriert seit
    05.09.01
    Ort
    Klein Kletschmembach an der Knatter
    Beiträge
    28,774
    haben die eine gemeinsame Heizung? Das Dach, zieht das sich über alle 4 Häuser? Gibt es eine Teilungserklärung oder ist es eine Eigentümergemeinschaft?
    alle dummen Elsen auf Ignore!


  3. #3
    Registriert seit
    21.02.06
    Beiträge
    352
    http://www.vista-reihenhaus.de/?c=haustypen_vista-m

    Hier ist ein Bild.
    Ein gemeinsames Dach haben die auf jeden Fall.

  4. #4
    Registriert seit
    05.09.01
    Ort
    Klein Kletschmembach an der Knatter
    Beiträge
    28,774
    also das Hausgeld muss man immer bei einer Eigentümergemeinschaft abführen, wie man es auch bei einer Eigentumswohnung tut. Das Geld wird dann für Aufzüge, Instandhaltung, Heizung, usw. usf. verwendet.

    Demnach gehe ich davon aus, dass es keine Teilungserklärung gibt. Deine Tante soll sich mal beraten lassen was ihr das für Nachteile bringen könnte. So kauft sie ein Haus ist aber gebunden wie bei einer Wohnung.
    alle dummen Elsen auf Ignore!


  5. #5
    Registriert seit
    13.08.05
    Beiträge
    177
    Wie sieht es mit Kosten für Schornsteinfeger und Energie aus? Und selbst wenn die Mülltonnen selber
    rausgestellt werden, so kostet die Abfuhr ja auch Geld. Dann wären da vielleicht noch Rücklagen, vielleicht
    ein Wartungsvertrag für die Heizungen, etc.pp. Bin zwar nur Besitzer einer Eigentumswohnung, aber vielleicht
    treffen diese Punkte ja auch auf Reihenhäuser zu.

    Tjorven
    Als ich geboren wurde fluchte der Teufel: "Mist, Konkurrenz!" :-)


    Über den Rest kann man sich sicherlich streiten, da mir der Hintergrund fehlt und ich vom Prinzip her überhaupt nicht weiss, worum es hier geht.

  6. #6
    Registriert seit
    21.02.06
    Beiträge
    352
    Vielen Dank für die Info sabine21.
    Das ist ja echt blöd, dass man wegen eines gemeinsamen Daches/Heizung Hausgeld zahlen muss.
    Ich werde es meiner Tante ausrichten. :-)

  7. #7
    Registriert seit
    28.04.06
    Ort
    eigentlich egal
    Beiträge
    4,286
    Das hört sich nach einer Eigentümergemeinschaft an, also ein Bauträger hat damals das ganze Gebiet bebaut, aufgeteilt und verkauft (richtig wie eine Eigentumswohnung) also gibt es z.B. Sondernutzungsrechte, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Vermutlich gibt es gemeinsame Grünflächen, Zahlungen an eine Versicherung, Kabelgebühren, Gemeinschaftsflächen wie Garagenhof etc.
    Das heißt Du mußt für fast alles alle anderen Miteigentümer befragen z.B. wenn Du deine Fenster erneuern willst, darfst Du das nur wenn in der Teilungserklärung das erlaubt ist. (sie kein Gemeinschaftseigentum sind) Wenn Du die Fassade erneuern willst darfst Du das nicht allein, und wenn nur nach Zustimmung. Wenn Du eine Markise anbringen willst, darfst Du das nur mit Genehmigung der EG. Gemeinschaftsflächen müssen z.B. im Winter von Schnee geräumt werden, Rasenflächen werden auch zusammen gepflegt (es sei denn, sie dürfen nur von Dir benutzt werden Sondernutzungsrecht). Also z.B. auch der Vorgarten wenn da kein Sondernutzungsrecht drauf ist. Vielleicht gibt es einen Hausmeisterdienst (auch der kostet) ?

    Wie sieht es im Garten aus z.B. Zäune? Sollten Zäune im Gemeinschaftseigentum errichtet werden müssen, so zahlt die auch die Allgemeinheit. Wenn nicht, ist die Frage ob Du überhaupt einen errichten darfst Es wird ein Topf aus monatlichen Zahlungen aufgebaut (Reparaturrücklage). Es wird jährlich eine Eigentümer Versammlung einberufen. Der Verwalter will für diese Tätigkeit bezahlt werden.
    Alle zahlen alles (hier gilt das Mehrheitwahlrecht). Dürfen darfst Du praktisch nix (hier gilt Einstimmigkeit). O.k. dort wohnen darfst Du schon Das heißt, wenn nur einer der Miteigentümer gegen deine Pläne ist, kannst Du es knicken.....und glaub mir einer findet sich immer!

    Die Teilungserklärung (kann mir nicht vorstellen, dass es hier keine gibt) ist in jedem Fall ein GANZ wichtiges Dokument, da hier alle Rechte und Pflichten der Eigentümer vermerkt sind. UNBEDINGT LESEN. Erfahrungsgemäß sind Eigentümergemeinschaften schlimm. So schlimm, dass ich niemanden mit gutem Gewissen empfehlen würde beizutreten. Du darfst wirklich mit deinem eigenen Eigentum nicht machen was Du willst, bist immer auf alle der Gemeinschaft angewiesen.......wenn man dort die Richtigen hat blockieren die alles. Andererseits gibt es so Sachen: z.B, wenn deine Nachbarn die Terrasse, die Balkone verrotten lassen, die zufällig zum Allgemeineigentum gehören, zahlst Du die Wiederherstellung. Wenn kein, oder zuwenig, Geld in der Reparaturrücklage ist, dann werden Sonderumlagen erhoben - also einmalige Extrazahlungen fällig .

    Vielleicht ist es ein Vorteil einen Neubau zu erwerben, da wird es kaum Reparaturen in den ersten Jahren geben. Dennoch man muß wissen, was es bedeutet in einer EG zu sein.
    Geändert von Der Pendler (20.11.12 um 10:02:32 Uhr)

  8. #8
    Registriert seit
    20.09.06
    Beiträge
    11,236
    Bei uns gibt es auch diese Eigentümergemeinschaft und einen Hausverwalter; ich wohne allerdings zur Miete. Hausgeld muss gezahlt werden, für die o.g. Zwecke. Der Verwalter hat mir mal erzählt, dass eine Partei sich eine Markise hat anbauen lassen und die hatte die falsche Farbe. Also musste das Ding wieder ab und neu in der "richtigen" Farbe gekauft werden.
    Bei der Gelegenheit muss ich mal meine Schwester fragen, ob die auch so eine Eigentümergemeinschaft haben (Doppelhaushälfte). Die regen sich nämlich fürchterlich über einen Nachbarn auf, die lauter Bling Bling Schnickschnack im Garten haben und der Vorgarten ist komplett blau und auch mit Killefit dekoriert. Mehreren Nachbarn ist das schon peinlich, weil sie von Besuch oft angesprochen werden, wer denn in diesem "speziell" aussehenden Haus wohnt.

  9. #9
    Registriert seit
    27.04.06
    Beiträge
    22,802
    Eine Eigentümergemeinschaft hat eine Teilungserklärung, sonst nennt man das Realteilung, wenn das Grundstück aufgeteilt ist. Lass dir die Teilungserklärung zeigen, da steht dann auch alles drin, wofür das Hausgeld ist. In der Regel Instandhaltungsrücklage, Reinigungskosten, Schneebeseitigung, Verwaltungskosten, Versicherung für Haus und Grundstück, Haftpflichtversicherung für den Verwaltungsbeirat, Müll, eventuell Wasser und Abwasser, wenn das nicht jeder selbst hat.

  10. #10
    Registriert seit
    28.02.13
    Beiträge
    1
    Anzeige
    Hallo an die User dieses Forums zum obigen Thema,

    da unsere Firma explizit genannt wurde, erlauben wir uns hier einen Eintrag.

    Neben der Realteilung (eigene Parzelle) für ein Reihenhaus kann eine Reihenhaussiedlung auch in WEG (ähnlich Eigentumswohnungen) geteilt werden. Dabei wird ein Erwerber Sondereigentümer (Hauseinheit) und zu einem bestimmten Anteil Eigentümer an dem Gesamtgrundstück. Mit dem Sondereigentum (Hauseinheit) können Sondernutzungsrechte (alleinige Nutzung Grundstücksanteils, Stellplatz etc.) verbunden werden. Eine Aufteilung in WEG kann baurechtlich bedingt sein.

    Dies erfolgt durch eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird (Teilungserklärung).

    In der notariellen Urkunde der Teilungserklärung werden meistens vom Grundstückseigentümer auch Bestimmungen über das Verhältnis der (zukünftigen) Wohnungseigentümer untereinander getroffen. Bestimmungen solcher Art bilden die Gemeinschaftsordnung.

    Bei einer Reihenhausanlage in WEG legt Vista Wert darauf, dass die einzelnen Hauseigentümer weitgehend alle Rechte erhalten, als wären sie Alleineigentümer ihres Hausgrundstückes (auch Instandhaltung).

    Vista errichtet Reihenhäuser sowohl in WEG als auch real geteilt.

    Neben der unterschiedlichen Möglichkeit der Teilung werden gesondert noch die gemeinschaftlichen Anlagen geregelt, an denen alle beteiligt sind und in allen Vista-Gebieten Gestaltungssatzungen (einheitliches Erscheinungsbild) verankert.

    Bei der WEG ist zwingend und bei einer Reihenhaussiedlung mit gemeinschaftlichen Anlagen sinnvoller Weise ein Verwalter zu bestellen, um die Angelegenheiten im Sinne aller Eigentümer zu regeln.

    Der Verwalter erstellt einen Wirtschaftsplan, in dem alle Kosten erfasst werden, die nicht direkt mit dem Hauseigentümer abgerechnet werden können und legt diese Kosten dann um.

    Unsere Berater geben Ihnen gerne vollumfängliche Auskünfte/Erläuterungen zum Vertragswerk. Sprechen Sie uns gerne an.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •