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Thema: Frage zum Mietrecht: Renovieren beim Auszug

  1. #11
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    Relevant ist, was im Mietvertrag steht und ob das, was dort steht, wirksam ist. Genauso wie Janne schrieb. Tipps wie "besenrein übergeben" oder "du musst nicht renovieren" sind nicht allgemeingültig.

    Ein Mietvertrag z.B., der regelmäßige Schönheitsreparaturen durch den Mieter vorsieht, ist unwirksam, wenn er den Mieter gleichzeitig zur vollständigen Renovierung der Wohnung beim Auszug verpflichtet. Das hat der BGH vor ein paar Jahren entschieden.

    Du musst jedoch genau den Vertrag prüfen (lassen). Mieterverein ist ein guter Tipp.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  2. #12
    Exuser37 Guest
    Die Frage ist ja auch, was für ein Verhältnis hatte man bisher mit dem Vermieter.

    Wenn es gut und einvernehmlich war, kann man sicher auch einfach mal "zusammen sprechen", was der Mieter leisten kann und der Vermieter erwartet und muss nicht gleich zum Anwalt, Mieterverein etc. pp.

    Ich bin seit längerer Zeit Freundin des "offenen Wortes unter Erwachsenen", das spart Missverständnisse und Ärger.
    Geändert von Exuser37 (27.11.12 um 20:20:42 Uhr)

  3. #13
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    Zitat Zitat von Billie Beitrag anzeigen
    Die Frage ist ja auch, was für ein Verhältnis hatte man bisher mit dem Vermieter.

    Wenn es gut und einvernehmlich war, kann man sicher auch einfach mal "zusammen sprechen", was der Mieter leisten kann und der Vermieter erwartet und muss nicht gleich zum Anwalt, Mieterverein etc. pp.

    Ich bin seit längerer Zeit Freundin des "offenen Wortes unter Erwachsenen", das spart Missverständnisse und Ärger.
    Das ist natürlich wahr.

    Aber: Das eine schließt ja das andere nicht aus. Es ist immer gut zu wissen, was man tun muss und was nicht, bevor man ein Gespräch mit dem Vermieter führt, das gibt einfach eine gewisse Sicherheit.

    Mein Ex-Vermieter wollte z.B., dass ich nach meinem Auszug und Abriss des offenen Kamins durch ihn und Einbau eines neuen Schwedenofens für seinen neuen Mieter das Wohnzimmer nochmals streiche ...

    Dem habe ich was gehustet

    Vermieter kommen oft auf die merkwürdigsten Ideen, selbst wenn man sich gut mit ihnen versteht. Wenn es letzendlich um Geld geht, versucht ein Vermieter oft, unzulässige Pfade zu beschreiten. Meine Erfahrung.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  4. #14
    Exuser37 Guest
    Ich denke, die Thread-Erstellerin - PrinzessinS - sollte sich noch mal zu den Gegebenheiten äußern, dann wäre es einfacher, einen Rat zu geben.

  5. #15
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    Zitat Zitat von Billie Beitrag anzeigen
    Die Frage ist ja auch, was für ein Verhältnis hatte man bisher mit dem Vermieter.

    Wenn es gut und einvernehmlich war, kann man sicher auch einfach mal "zusammen sprechen", was der Mieter leisten kann und der Vermieter erwartet und muss nicht gleich zum Anwalt, Mieterverein etc. pp.

    Ich bin seit längerer Zeit Freundin des "offenen Wortes unter Erwachsenen", das spart Missverständnisse und Ärger.

    Obwohl ich im Verhältnis von Mieter zum Vermieter oft nicht das Gefühl habe das "ein offenes Wort unter Erwachsenen" möglich ist, sondern mich eher in den Kindergarten zurückversetzt fühle....
    insbesondere wenn es um das liebe Geld geht und zwar sogar zwischen Leuten die es eigentlich echt nicht nötig hätten....

    Aber wie gesagt, im Zweifel immer für den Mieter

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