Habe mir schon einiges angelesen aber so ganz sicher bin ich jetzt doch nicht, ob ich nun "Schönheitsreparaturen" und streichen beim Auszug machen muss oder nicht. :-( Kann mir hier jemand der juristisch versiert ist helfen?
Habe mir schon einiges angelesen aber so ganz sicher bin ich jetzt doch nicht, ob ich nun "Schönheitsreparaturen" und streichen beim Auszug machen muss oder nicht. :-( Kann mir hier jemand der juristisch versiert ist helfen?
Don´t be bitter - glitter!