Interessiert mich auch. Als ich eingezogen bin waren alle Wände kahl. Habe alles tapeziert und gestrichen. Laut Vermieter muss ich beim Auszug alles runterreissen. Ist das wirklich so?
Habe mir schon einiges angelesen aber so ganz sicher bin ich jetzt doch nicht, ob ich nun "Schönheitsreparaturen" und streichen beim Auszug machen muss oder nicht. :-( Kann mir hier jemand der juristisch versiert ist helfen?
Don´t be bitter - glitter!
Interessiert mich auch. Als ich eingezogen bin waren alle Wände kahl. Habe alles tapeziert und gestrichen. Laut Vermieter muss ich beim Auszug alles runterreissen. Ist das wirklich so?
Crazy, ich kenn es so, dass der Zustand wieder hergestellt werden muss, der bei Wohnungsübergabe gewesen ist. Der Vermieter kann Dich also zum Abriss nötigen. Falls es Nachmieter gibt, könntest Du Glück haben und es so belassen, wie es ist. Gesetzt den Fall, denen ist es recht.
Wie es jetzt rein rechtlich ist, weiss ich nicht
Also ich kenne mich da jetzt nicht so aus aber muss es nicht im Mietvertrag stehen ob bei Auszug renoviert werden muss oder eben nicht? Also je nachdem was da drin steht muss man es halt oder nicht?
Ok, aber schlagt mich bitte nicht wenn es falsch ist :-)
~~~***LG-Jenna***~~~
Geändert von Der Pendler (27.11.12 um 07:53:33 Uhr)
das ist schon lustig, wie die unterschiede sind. bei uns muss die wohnung blitzeblank geputzt übergeben werden. und renovationen a la tapeten anbringen oder wände verputzen ist sache des vermieters.
man zieht sozusagen in eine komplett fertige wohnung.
beim umzug erst noch gross renovieren müsst ich wirklich nicht noch haben.
Es sollte grundsätzlich im Mietvertrag stehen, wie es zu verlassen ist. Bei weißen Wänden wird kaum jemand etwas dagegen haben. Anders sieht es aus, wenn man einen "eigenwilligen" Einrichtungsstil verfolgt und die vier Wände in unterschiedlichen Knallfarben gestrichen hat - da kann der Vermieter darauf bestehen, dass das geweißt wird.
und ich muss nicht unbedingt den geschmack des Vermieters teilen, was den Wandbehang angeht und auch nicht den gefallen an einer Wohnung an der Tapete festmachen müssen.
Es kommt konkret immer auf die Vereinbarungen in dem Mietvertrag an. Diese müssen dann aber auch noch wirksam sein. Eine generelle Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug ist unwirksam. Wirksam sind alleine Klauseln, nach denen bei Renovierungsbedarf ohne starre Frist zu renovieren ist. Wenn du die Wohnung bei Einzug renoviert hast, dann musst du das weder herunterreißen noch neu machen. Man muss die Bohrlöcher zumachen und das Ganze ordentlich hinterlassen. Und am besten ist es, man trifft sich rechtzeitig mit dem Vermieter und besichtigt die Wohnung vor Auszug gemeinsam und vereinbart dann, wie verfahren werden soll. Ansonsten ist der Mieterverein immer ein guter Tip. Der kann dann auch konkret in die Beratung einsteigen.
Ich schließe mich Janne an und rate dazu, mit dem MV zum Mieterverein zu gehen, die überprüfen die Klauseln. Es gibt auch Formulierungen, die Klauseln nichtig machen.
What if I fall? Oh but my darling what if you fly? E.H.
Ist denn schon "Ärger" in Sicht?
Wir haben unsere Wohnung einfach sauber, besenrein und leer übergeben. OK, die Teppiche die in zwei Zimmern lagen, haben wir noch entfernt.
Und die Verwalterin/der Vermieter waren damit einverstanden.
Ich meine, wir haben dort über 10 Jahre gewohnt, da muss doch eh der Vermieter was renovieren, bevor er weitervermietet.
Vielleicht erstmal den sauberen Zustand ansehen lassen, vielleicht musst du dann gar nichts mehr machen.
Denn: Was bringt es dem Vermieter, wenn du die Wände streichst und der Nachmieter eh andere Farben haben möchte.