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Thema: Frage zu Hartz IV und Wohneigentum

  1. #1
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    Standard Frage zu Hartz IV und Wohneigentum

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    Hallo ihr, ich habe einen Bekannten, er besitzt seit über zehn Jahren ein eigenes Haus, ist seit über einem Jahr arbeitslos und bekommt nun Hartz 4, er hat zwei Kinder, ist geschieden, hat das Sorgerecht für die Beiden. Er kann deswegen nicht voll arbeiten gehen, höchstens ein paar Stunden, wenn die zwei in der Schule sind. Der Eine ist schwerbehindert, deswegen brauchen sie seine volle Aufmerksamkeit.

    Nun hat er mir erzählt, dass das Arbeitsamt verlangt, dass er aus seinem Haus raus soll, weil es zu groß für 3 Leute wäre. Okay, es sind 120 qm, sagt er. Aber es gehört ihm! Man kann doch keine Familie aus ihrem Haus rausschmeißen?! Ich konnte das gar nicht glauben. Es soll eine 6-köpfige Familie einziehen und er soll in eine kleine Wohnung umziehen.

    Ist es wirklich so schlimm gekommen? Vielleicht war ich bisher total blind, ich hatte bisher nie was mit Hartz 4 zu tun, aber das schockt mich jetzt sehr. Ich mache mir den ganzen Tag Gedanken darüber. Ich bin fassungslos.

    Was meint ihr dazu? Ist es wirklich so? Hat er eine Chance, das Haus zu behalten? Bekommt er dann auch etwas wie eine "Entschädigung" vom Staat dafür?

  2. #2
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    Kenne ich auch so. Als ich damals nach meiner Trennung Hartz4 bekommen habe durfte ich mit meinem Kind in eine höchstens 55m² Wohnung ziehen. Ich hatte damals gar nix an Möbeln, bekam auch nichts, ich sollte mein Auto dafür verkaufen. Wenn das Haus ihm gehört hat er ja quasi Geld, wenn auch in Form einer Immobilie denn ein Haus ist ja einiges wert und ihm steht nichts zu.

  3. #3
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    Nun, der Staat kann einen Hartz-IV-Empfänger nicht enteignen.

    Aber grundsätzlich er kann verlangen, dass erstmal eigenes Vermögen aufgebraucht wird (bis auf Schonbeträge). So sind z.B. weder Sparbücher noch Sterbegeldversicherungen sicher. Und wenn eine Immobilie im eigenen Besitz zu groß nach den Regelungen ausfällt, kann verlangt werden, dass sie verkauft wird und der Bedürftige vom Erlös lebt. Allerdings wäre die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, also z.B. zu berücksichtigen, ob denn zu erwarten ist, dass er bald wieder eine Arbeit findet.

    Die Grössenangaben sind auch für Mieter interessant, aber da kann der Mieter statt auszuziehen auch untervermieten, wobei die Miteinnahmen ans "Amt" gehen. Das wird aber einen Eigentümer nicht retten.

    Wobei natürlich im konkreten Fall die Situation als Alleinerziehender, vor allem eines schwerbehinderten Kindes, berücksichtigt werden müssten.
    Geändert von Mäusken (02.12.12 um 22:36:46 Uhr)
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  4. #4
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    Man, ich find das schlimm. Hab eben mal gegoogelt, es müssten vier Leute in seinem Haus wohnen, dann wäre die Größe angemessen und er könnte es behalten.

    Ich kann es ja einerseits schon verstehen... Es kann ja auch nicht sein, dass Einer zB in einer Villa wohnt und Hartz 4 bekommt. Aber nur, weil es 10-20 qm zu groß ist, eine Familie rauszuschmeißen, geht gar nicht!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mäusken Beitrag anzeigen
    Wobei natürlich im konkreten Fall die Situation als Alleinerziehender, vor allem eines schwerbehinderten Kindes, berücksichtigt werden müssten.
    Das finde ich aber auch!

    Hmm, ich bin gespannt, wie es weitergeht. Mir tut er nur so leid, er hat es nicht leicht, hat seinen Job für die Kinder aufgegeben, der Eine ist ganz oft im Krankenhaus, der Mann hat schon sein halbes Leben vorher für das Haus gearbeitet und nun...? Es dauert schon noch Jahre, bis er wieder arbeiten gehen kann, dass es reicht.

  6. #6
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    Er sollte sich auf jeden Fall Beratung suchen. Und bevor es hart auf hart kommt vorschlagen, einen Untermieter aufzunehmen.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  7. #7
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    @Planta: ich glaube in diesem Fall muss er zu einem Fachanwalt gehen,denke schon dass es wegen des behindertes kindes eine sondergenehmigung geben kann-ist das haus denn sehr viel wert?
    Ist es in einem teuren Wohngebiet?

  8. #8
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    Ist das Haus behinderten gerecht? Dann hat er gute Chancen.
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  9. #9
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    Bei Untervermietung wird aber sehr genau beobachtet ob es sich nicht um eine beziehungsänliche Situation handelt. Sie kommen unangemeldet schauen in die Nachtische, Schränke, kontrollieren Zahnbürsten und Essensvorräte. Die wollen einfach genau wissen ob auch beide ihren Lebensmittelunkt dort haben. Und dass die eine Person nur einmal wöchentlich kurz reinschneit und sonst in Barcelona wohnt. Stelle ich mir besonders schwierig vor wenn einer geschäftlich viel unterwegs ist.
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  10. #10
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    Ich denke mal, das das Amt bei einem Untervermieter auch Mieteinnahmen sieht u diese ihm dann angerechnet werden! Dieses blöde Hartz4 ist echt ein Fall für sich!
    Gut für diejenigen die zur Miete wohnen, schlecht wenn man Wohneigentum hat.
    Wir bekommen auch nichts... ich hatte im Januar mal Antrag auf Grundsicherung gestellt. Da war ich 2 Wochen im Krankenhaus u mußte operiert werden u mein Mann hatte in dem Zeitraum seine Elternzeit genommen -folglich hatten wir mit Kindergeld als 4-köpfige Familie nur knappe tausend Euro im Monat zur Verfügung.
    Bei uns war das Problem, das wir zu niedige Nebenkosten haben: Heizung erfolgt nur über Holz, das mein Mann in Eigenleistung aus dem Wald seines Vaters holt u daheim in seiner Freizeit sägt oder spaltet.
    Und wenn man unser altes sanierbedürftiges Haus sieht... das ist ja das Elternhaus meiner verstorbenen Omi und auch 95 Jahre alt, hier muß noch soviel gemacht werden wofür uns aber die Finanzen fehlen...
    Als Omi Anfang Februar starb und wir den Hartz4 Antrag eben schon gestellt hatten, wurde ihr hinterlassenes Erbe von knapp 2.000 Euro auch gegengerechnet und als Einnahmen gerechnet - nicht als (Schon-)vermögen!
    Dabei hätten wir das Geld gut gebrauchen können um hier erstmal die Außen und Innenwände trockenzulegen! (wir sind vor 2 Jahren vom Hochwasser betroffen gewesen und das sind nun die Folgeschäden, es kommt auch keine Versicherung dafür auf).
    Mich hat das dieses Jahr alles sehr vom Glauben ans Gute abgebracht, denn so kanns ja auch nicht sein!
    Mir gehts jetzt nicht nur nach dem Geld, sondern vielmehr ärgert es mich eben auch, das ich hier 14 Jahre meine Omi gepflegt habe und auch in Vollzeit arbeiten ging.... mein Mann und ich waren bisher noch nie in Urlaub, einfach weil es nicht ging mit Omi zuhause und weil ich immer Angst hatte das ja was passieren hätte können. Ich hab hier immer mein Bestes gegeben und wirklich alles für sie getan, bis sie eben ihre Demenz bekam und es so schlimm war wenige Wochen vor der Geburt meines 2. Kindes, das ich sie in ein Pflegeheim geben mußte. Das sich das Amt dann auch noch wegen dieser knapp 2.000 Euro querstellte, hat mich schon sehr verärgert - wir hätten das Geld einfach gut zum Bauen verwenden können. Halt erstmal hier alles trockenlegen, bevor man weitere Baumaßnahmen ergreift. Mein Fazit: Mit nem Haus an der Backe und dem Fuß im Hartz4-Amt, hat man sehr schlechte Karten! Da lebt so mancher Hartz-4-Empfänger schön und ruhig zur Miete in der Platte und hat den ganzen Tag Freizeit auf Kosten der Steuerzahler.
    Da gibts sicher Leute da draußen, die noch nie weiter in ihrem Leben gearbeitet haben und zur Miete wohnen... das Amt zahlt jeden Monat fleißig und pünktlich und andere sind einmal kurz darauf angewiesen und haben am Ende noch Wohneigentum und dann sowas! Da müßten die Gesetze schon bissel detaillierter gemacht werden, finde ich. Es kann doch nicht sein, das die Familie Deines Bekannten so vorm Ruin steht und das Amt ihm noch zusätzlich Steine in den Weg legt!

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