Darüber, dass die Dozenten hier jetzt tatsächlich die Pflanzen in unseren Herbarien mit unsichtbarer Leuchtfarbe markieren, um Täuschungsversuche zu vermeiden
Stasimethoden an unserer Provinzuni
Echt jetzt?
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Darüber, dass die Dozenten hier jetzt tatsächlich die Pflanzen in unseren Herbarien mit unsichtbarer Leuchtfarbe markieren, um Täuschungsversuche zu vermeiden
Stasimethoden an unserer Provinzuni
...dass jedesmal das Internet ausfällt wenn draussen der Bus vorbeifährt....
huch!
(tschuldigung)
Liebe Grüße, Charlotte
"Anspannung ist, wer du glaubst sein zu müssen. Entspannung ist, wer du bist." (chin. Sprichwort)
Dass ich Kreislauf hab
Über die Schweiz
http://www.spiegel.de/politik/auslan...-a-954910.html
Nun ja...
"Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin
Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern
Oh Mann...
Es nimmt der Augenblick, was Jahre gaben.
(nach Johann Wolfgang von Goethe)
Vorweg: Wie der Polizist sich verhalten hat ist indiskutabel.
Aber: Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wir in der Schweiz haben ein Gesetz, das sich ausdrücklich gegen Rassismus richtet, das Antirassismus-Gesetz.
Und darum ging es, also ob diese Beschimpfungen unter das Antirassismus-Gesetz fallen oder ob es sich um Beleidigung/Beschimpfung handelt, also ähnlich wie wenn jemand als Kotzbrocken bezeichnet wird, was auch geahndet werden kann.
Die erste Instanz sah die Verletzung des Antirassismus-Gesetzes noch als gegeben (ich würde auch so urteilen) das Bundesgericht beurteilte den Fall nun anders.
Hier noch ein Zitat aus einer anderen Berichterstattung http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11622826
Die vom Betroffenen in seiner Funktion als Polizist gemachten Äusserungen seien zwar in besonderem Masse deplatziert und inakzeptabel. Dies betreffe indessen nur das Ausmass des Verschuldens im Rahmen des Tatbestandes der Beschimpfung.
Ob der Polizist dafür auch verurteilt werden kann, ist laut Gericht nicht in diesem Verfahren zu entscheiden. Die Sache geht nun zu neuem Entscheid zurück an die Basler Justiz. (Urteil 6B_715/2012 vom 6. Februar 2014; BGE-Publikation)
Vergiss die Liebe nicht!