Zitat von
Davantage
Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt.(wenn dann nur Restsummen) Schließlich möchte der Laden ja auch verdienen.
Das stimmt so wohl nicht ganz. Sie hören es zwar nicht gerne, aber die Geschäfte sind dazu verpflichtet. Allerdings dürfen sie dabei den entgangenen Gewinn abziehen (i.d.R. 20%).
Im Web findet man auch gegenteilige Meinungen, aber ich habe das heute erst wieder im Ratgeber Recht im Radio anläßlich des Umtauschs von Geschenken gehört.
Ich weiß allerdings nicht, ob der Händler das in seinen AGBs ggf. anders regeln kann.
Nichtsdestotrotz ist es ein Verlustgeschäft, da man ja nicht die gesamte Summe ausgezahlt bekommt.
H.G. eve
Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?