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Thema: Hilfen im Alter, bei niedriger Rente

  1. #21
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    Vielleicht kann euch auch der Mieterbund Adressen nennen, ich weiß dass es bei uns sogar speziell geförderte Wohnungen gibt, die nur an Menschen ab einem Alter von 60 Jahren vermietet werden. Und wenn das Haus verkauft wird, kann sie den Teil für die Miete mit einrechnen.
    Bsp. Ihr Anteil Haus: 75.000 euro
    Rente: 750 Euro
    Miete: 450 Euro
    Wenn sie von ihren Ersparnissen mtl 300 Euro dazunimmt, kann sie 20 Jahre problemlos Miete zahlen und hat dann noch 600 Euro Rente. Nicht allzuviel, aber es geht.

  2. #22
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    Zitat Zitat von jerry Beitrag anzeigen
    Davantage, das sowieso, aber die Mutter lebt doch noch und kann frei entscheiden, was sie will .

    Ja sicher. Ich meinte auch eher den Vater, der damals mit ihr zusammen kein Testament gemacht hatte. Hätten sie sich gegenseitig eingesetzt, gäbe es keine Unsicherheiten.

    Ich kann auch nicht verstehen, wie man seinen Pflichtteil zu Lebzeiten einfordern kann, aber wenn es sowieso schon Streit und Zank in einer Familie gibt, dann ist die Gefahr natürlich eher gegeben.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  3. #23
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    Zitat Zitat von caroline Beitrag anzeigen
    Wie kommt man als "Kind" denn überhaupt auf die Idee den Pflichtteil zu Lebzeiten einzufordern? Nie im Leben würde ich das tun!
    ich glaube es war der Pflichtteil aus dem Erbe des verstorbenen Vaters gemeint nicht der Teil den sie nach dem Tode des Mutter erben würden. Und mit vorsorgen war gemeint, dass man ein Testament aufsetzt und nicht es dem Gesetzgeber überlässt.
    alle dummen Elsen auf Ignore!


  4. #24
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    Ich habe es so verstanden wie Sabine. Der Vater ist verstorben, deshalb haben die Kinder natürlich ein Recht auf dessen Erbe. Der Besitz der Mutter wird selbstverständlich erst nach deren Tod vererbt. Und ein Testament hätte alles geklärt.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  5. #25
    Avatar von Medha
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    So wie Lieselotte es schreibt habe ich es auch gemeint. Und mit "vorsorgen" meinte ich eben ein Testament zu erstellen.

  6. #26
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    Zitat Zitat von sabine21 Beitrag anzeigen
    ich glaube es war der Pflichtteil aus dem Erbe des verstorbenen Vaters gemeint nicht der Teil den sie nach dem Tode des Mutter erben würden. Und mit vorsorgen war gemeint, dass man ein Testament aufsetzt und nicht es dem Gesetzgeber überlässt.
    gut..aufgeklärt
    +


  7. #27
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    Hallo und guten Morgen

    Erstmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. So, wie Sabine21 es verstanden hat,
    so ist das schon korrekt. Jedenfalls glaube ich das. Hab halt nicht so die Ahnung vom Erbrecht.
    Es ist halt so, das Helga meint, wenn sie das Haus verkauft, das sie dann die Kinder ausbezahlen
    müsste. Ich weiß, wie das Haus seinerzeit gekauft wurde, das beide im Grundbuch eingetragen
    wurden. Keine Ahnung ob das irgendein Einfluss hat hinsichtlich Pflichtteil bzw. gesetzlichen
    Erbteil. Müssen die Kinder ihren Anspruch eigentlich geltend machen oder greift da irgendeine
    Regelung automatisch? Also, wenn Helga jetzt z.B. das Haus verkauft und sich mit dem Geld
    ein schönes Leben macht (was auch im Sinne meines Freundes wäre, da sie sich ja auch für
    dieses Haus krumm malocht hat), müssen die Kinder dann aktiv hingehen und sagen "Ich will
    meinen Anteil"? Oder muss Helga automatisch hingehen und denen das zustehende Geld aus-
    zahlen?

    Also das diese Angelegenheit nicht meine Baustelle ist, weiß ich und habe es ja auch schon
    geschrieben. Ich bekomme die Situation halt zwangsläufig bei Besuchen mit und wenn mein
    Freund mir von seinen Telefonaten mit seiner Mutter erzählt. Ich würde niemals hingehen und
    konkret sagen "...das und das musst du tun..." Ich möchte vielmehr meinen Freund in dieser
    Sache den Rücken stärken. Ihm Lösungen und Wege aufzeigen. Wenn dann mal wieder nur
    "schwammig" über dieses Thema geredet wird, könnten vielleicht Fakten und Hinweise etwas
    Klarheit verschaffen. Vielleicht ist Helga dann eher bereit mal Nägel mit Köpfen zu machen.

    Ich kann mir gut vorstellen das ihr alleine der Gedanke an die ganze Arbeit, die so ein Verkauf
    und Umzug mit sich bringt, schon Unbehagen bereitet. Und wenn man dann nix Genaues weiß,
    dann ist es natürlich viel bequemer zu sagen "...ach, aber noch geht es so ja..." und die Sache
    dann wieder ganz weit von sich weg zu schieben.

    Natürlich müssen sich Helga und ihr verstorbener Mann den Vorwurf gefallen lassen, nicht recht-
    zeitig vorgesorgt zu haben. Man denkt ja immer "...ist ja noch soooo viel Zeit...". Aber dem ist
    halt nicht immer so. Für Helga und die Kinder ging es ziemlich schnell, denn wie Männer mal so sind
    hat Er nichts von seinen gesundheitlichen Problemen gesagt. Und dann war es zu spät, es sass voll
    mit Metastasen. Ich frag mich nur, warum ist er nicht da hingegangen und hat ein Testament
    gemacht oder so. Aber vielleicht hat man im Angesicht einer nicht mehr heilbaren Krankheit einfach
    andere Gedanken und Prioritäten... Müßig, sich da jetzt Gedanken drüber zu machen.

    Ich bin einfach der Meinung, für dieses Haus haben Helga und ihr Mann geschuftet und bezahlt. Wenn
    sie es jetzt verkauft, dann ist der Erlös doch ihr Ding. Sollte sie mal nicht mehr sein, dann können sich
    die Kinder doch immer noch um das streiten was über bleibt. (So sehe ich das auch bei meinen Eltern.
    Denn auch die beiden haben noch kein Testament gemacht. Aber angesichts dieser Situation werde ich
    mit ihnen und mit meinem Bruder zusammen wirklich nochmal darüber reden müssen. So teuer kann so
    ein Testament wohl auch nicht sein.)

    Vielleicht wäre es ein Anfang, mal einen Immobilienmakler kommen zu lassen, der mal den Wert des Hauses
    und des Grundstückes einstuft. Erleichtert vielleicht auch die Entscheidungsfindung. Ansonsten werde ich
    mal den Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen als Ansprechpartner empfehlen.

    Sorry, wenn ich jetzt nicht auf jeden Post einzeln eingegangen bin. Habe sie aber alle gelesen und zur Kenntnis genommen. Und ich werde meinen
    Freund das hier auch nachher noch zu lesen geben. Ach ja, er weiß übrigens das ich hier gepostet habe. Ohne seine Einwilligung hätte ich das auch
    nicht gemacht.


    Lieben Gruß,
    die Tjorven
    Als ich geboren wurde fluchte der Teufel: "Mist, Konkurrenz!" :-)


    Über den Rest kann man sich sicherlich streiten, da mir der Hintergrund fehlt und ich vom Prinzip her überhaupt nicht weiss, worum es hier geht.

  8. #28
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    Wie ich schon oben geschrieben habe, können die Kinder ihren Teil auch fordern, wenn sie das Haus nicht verkauft. Das ist davon unabhängig.
    Wenn sie das Geld nicht hat, dann muss sie das Haus verkaufen.

    Also, wenn die Kinder das vorgehabt hätten, hätten sie es vermutlich schon getan.

    Übrigens, ein "Berliner Testament" kostet nichts. Du kannst es schreiben und an vertrauenswürdiger Stelle hinterlegen. Das muss man nicht beim Notar machen.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  9. #29
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    Zitat Zitat von Tjorven Beitrag anzeigen
    Ich bin einfach der Meinung, für dieses Haus haben Helga und ihr Mann geschuftet und bezahlt. Wenn
    sie es jetzt verkauft, dann ist der Erlös doch ihr Ding.
    Ja so siehst du das, aber rein rechtlich ist es so, sollte kein Testament vorhanden sein, erbt die Ehefrau die Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Und wenn kein Testament vorhanden ist, ist die Gefahr eben gegeben, dass einer der Beteiligten auf diese Erbfolge besteht.
    Viele Grüße von

    Davantage

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  10. #30
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    So viel ich weiss gibt es noch eine Frist ich glaube 3 Jahre fuer den Pflichteilanspruch.

    http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr...schaft_10.html

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