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Thema: Frage zur Berechnungsgrundlage Elterngeld

  1. #1
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    Standard Frage zur Berechnungsgrundlage Elterngeld

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    Im Internet finde ich dazu immer nur die Aussage "...in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis..."

    Werden dann Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch angerechnet? Und wie sieht es mit Sonderzahlungen aus? Zählen die da auch mit rein? Kann ich quasi einfach das Netto gemäß Steuerkarte nehmen und durch 12 teilen?

    Und NEIN, es muss nicht gratuliert werden

    LG, shirl.
    It's easy to be morose and hard to be happy.

  2. #2
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Nee. Und jeder kleinste Nebenverdienst lässt einen sofort in die Kategorie "Selbstständige" rutschen, da gelten dann nicht die 12 Monate vor der Entbindung, sondern das vorhergehende Steuerjahr.

    Z.B.
    http://www.test.de/Elterngeld-Wenige...25152-2725152/
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  3. #3
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    Elterngeldfähig sind nur die laufenden, regelmäßigen netto-Bezüge der letzten 12 Monate. Sonderzahlungen fallen da nicht mir rein.

  4. #4
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    Ab 2013 gibt´s wieder einige Neuerungen. Besonders fies finde ich die Regelung zur Steuerklassenwahl.

    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html
    Auf geht´s!

  5. #5
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    Zur Steuerklasse steht natürlich nichts im vorigen Link. Daher hier noch mal ein anderer:

    http://www.kindergeld.info/elterngel...geld-2013.html
    Auf geht´s!

  6. #6
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    Man muss die ganzen Belege (Lohnabrechnungen) eh da hin schicken und die rechnen sich da den Betrag zurecht.
    “These are used emotions. Time to trade them in. Memories were meant to fade, Lenny.”
    — Mace, Strange Days


    rosa-hellblau-falle.de

  7. #7
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    Padme, danke für den Link, das wußte ichgar nicht!
    In dem Link steht ja, dass zukünftig nur noch vom Brutto berechnet wird, abzgl. 21 % SV-Pauschale. Warum wird dann weiter unten geschrieben, dass man trotzdem noch Vorteile durch den rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse erzielen kann?
    Verstehe ich nicht.Die neue Berechnung vom Brutto hat doch jetzt eben gar nichts mehr mit dem Netto zu tun?

  8. #8
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    Die Sozialvers.beiträge werden jetzt pauschal berücksichtigt und Freibeträge, die du z.B. auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen kannst, werden auch nicht mehr berücksichtigt. Und du musst jetzt ja mindestens sieben Monate vorher in der anderen Steuerklasse (meistens drei) gewesen sein, sonst wird der Wechsel nicht berücksichtigt. Mal angenommen, du hast jetzt St.kl. 4 und das Kind soll im Oktober 2013 kommen. Dann müßte ab März die Steuerklasse 3 gelten, damit du min. 7 Monate nach St.kl. 3 dein Gehalt versteuerst. Da das Finanzamt ja evtl. auch noch ein wenig Zeit braucht, um die Steuerkl. zu ändern, müßtest du dann im Feb. wohl schon die Steuerkarte anfordern. Und die meisten informieren ihren AG in einem so frühen Stadium ja noch gar nicht über die Schwangerschaft. So gut wie jede, die ich kenne, wartet mind. bis zu 10. eher 12. Woche.
    Auf geht´s!

  9. #9
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Mensch, wenn ich dran denke, dass Kristinchen vor nicht allzu langer Zeit noch von SECHZEHN Monaten Elterngeld geträumt hat...
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  10. #10
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    Tja, vielleicht geht ihr die Kohle aus.
    Auf geht´s!

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