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Thema: Räum- und Streupflicht - ich bin sauer!

  1. #1
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    Standard Räum- und Streupflicht - ich bin sauer!

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    Hallo,

    ich möchte mich mal wieder auskotzen!

    Seit einigen Monaten habe ich einen Stellplatz in der Tiefgarage gemietet, da bei mir am Grundstück kein überdachter Stellplatz da ist.
    Eigentlich finde ich das so prima, doch als ich Anfang Dezember an einem Sonntag Nachmittag mal nicht die Auffahrt hochgekommen bin mit dem Auto (Heckantrieb), war die Freude schon nicht mehr ganz so groß.
    Auch heute morgen um halb 7 keine Chance. Ich habe es vorwärts und rückwärts versucht und dann letztendlich von zuhause einen Besen geholt und die Auffahrt selbst geräumt, so bin ich um 10 vor 7 endlich losgekommen.

    Den Stellplatz habe ich über die Sparkasse gemietet - ich rief dort an und die zuständige Mitarbeiterin sagte, da hätte ich halt Pech, wenn ich um halb 7 los wolle. Und schließlich heißt es in der Gesetzgebung, man habe bis 9 Uhr Zeit zu räumen und wenn der beauftragte Winterdienst erst um 5 vor 9 damit fertig ist, könne sie auch nichts machen.

    Gut ... dass um halb 7 noch nicht geräumt sein muss, stimmt so - aber ich habe nirgends gelesen, dass man erst bis 9 Uhr mit den Arbeiten fertig sein muss.
    Mich hat vor allem die überhebliche Art von der Nuss geärgert, sie hätte ja einfach sagen können, sie klärt ab, ob man früher räumen kann - aber mir so unter die Nase zu reiben, dass es die Sparkasse mal gar nicht nötig hat, diese Stellplätze überhaupt zu vermieten, finde ich überflüssig. Zudem hat sie mir ständig dazwischen gequatscht.

    Rege ich mich unnötig auf?
    ich überlege echt noch mal direkt in der Filiale anzurufen (die Mitarbeiterin mit der ich sprach, sitzt in der Zentrale) und etwas zu sagen.

    LG + schönen Tag!
    Maus

  2. #2
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    ich meine, dass die Räumpflicht um 7 beginnt? Außerdem ist ja so der Stellplatz für dich nicht nutzbar, also ich würde da mal ein Fass aufmachen

  3. #3
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    mir wars, dass spätestens um 7 geräumt sein soll.

    http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeb...eupflicht.html

    dass man sich als arbeitnehmer nicht einfach mal erst gegen 9uhr auf den weg machen kann sollt denen doch auch klar sein...
    sonst schliesse dich doch mit anderen mietern zusammen, gemeinsam kommt ihr bestimmt weiter.
    Geändert von nyx (17.01.13 um 09:57:49 Uhr)

  4. #4
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    Man kann sich bis 9 Uhr Zeit lassen mit dem Räumen? Sicher nicht, ich glaube es ist 7 Uhr. Dann müssen die Wege frei sein. Sollen die ganzen Schüler, die um 8 Uhr in der Schule sein müssen sollen dann über die schneebedeckten Wege laufen? 9 Uhr, das halte ich für ein Gerücht

    Hab grade mal gegooglet, ich fand da immer 7 Uhr, bzw. am WE 8 Uhr.
    Das mir mein Hund das liebste sei, sagst Du, o Mensch, sei Sünde.
    Mein Hund bleibt mir im Sturm noch treu, der Mensch nicht mal im Winde.

  5. #5
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    Das Problem liegt ja scheinbar eher bei der extrem hochnäsigen, unfreundlichen Mitarbeiterin als bei der Räumung oder? Das würde mich auch tierisch aufregen.
    Das die Auffahrt um halb 7 noch nicht geräumt war, ist nachvollziehbar. Selbst wenn die angefangen hätten um 7 zu räumen, hätte es Dir nichts mehr genützt.
    Auch wenn es nervig ist aber da bleibt einem nicht viel anderes übrig als selbst zu räumen, ist ja ein Ausnahmezustand.
    Hatte selbst auch jahrelang einen Tiefgaragenstellplatz und kenne das Problem Hab auch oft selbst räumen und streuen müssen um rauszukommen.

  6. #6
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    Hier ist es 7:30 und 9:00 Sonntags. Das kann jede Gemeinde festlegen wie sie lustig ist. Am besten nach der Satzung der Gemeinde googlen

  7. #7
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    Ich war schon auf der HP von der Stadt, da steht was von Räum- und Streupflicht an Werktagen 7 bis 20 Uhr.

    Wie gesagt, wenn ich es weiß, dann geh ich halt erst um 7 los oder kurz danach wenn es schneit .... aber diese unfreundliche Person, Nein! Sowas geht mir einfach auf den Keks. Zumal ich mich auch bemüht habe, die Sache ruhig und höflich anzusprechen, obwohl mein Hals auf Elbtunnelniveau geschwollen ist vor Wut!

    LG Maus

  8. #8
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    Gestern wurde im TV gesagt, dass werktags die allgemeine Räumpflicht von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr geht und an Sonntagen ab 9.00 Uhr.

    Wenn die Sparkasse schon Stellplätze vermietet, dann muss sie ihren berufstätigen Mietern auch problemlos ermöglichen, zu einer entsprechenden Uhrzeit in den Job zu starten zu können. Und da die meisten Pendler spätestens um 7.00 Uhr losfahren, würde ich da aber mal Rabatz machen. Ich würde mich da mal direkt mit einer etwas höheren Stelle in der Sparkasse unterhalten. Ansonsten sollten sie grundsätzlich nur noch an Rentner vermieten
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  9. #9
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    Die allgemeine Räumpflicht betrifft aber Gehwege, nicht Ausfahrten von Tiefgaragen.

    Ich weiß allerdings nicht, welche Ansprüche ein Mieter hat, was die Befahrbarkeit der Ein- und Ausfahrt betrifft.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mäusken Beitrag anzeigen
    Die allgemeine Räumpflicht betrifft aber Gehwege, nicht Ausfahrten von Tiefgaragen.

    Ich weiß allerdings nicht, welche Ansprüche ein Mieter hat, was die Befahrbarkeit der Ein- und Ausfahrt betrifft.
    Unterschreib.

    Wollte ich auch schon die ganze Zeit sagen.

    "Man kann nicht allen helfen“, sagt der Engherzige und hilft keinem. Marie von Ebner-Eschenbach, Schriftstellerin


    Es gibt Menschen, die sich immer angegriffen fühlen, wenn jemand die Wahrheit sagt. Christian Morgenstern

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