Ich glaube, es hängt mit der Sperrfrist zusammen. Ich hab schon lange keinen Bausparvertrag mehr, aber ich meine, daß es damals so war bzw. ich es so verstanden habe.
Um das Darlehn mit dem günstigen Zinssatz zu bekommen, muss ein gewisser Betrag eingezahlt werden. Wenn der Betrag vor Ablauf der Sperrfrist eingezahlt wurde, konnte man das Darlehn beantragen. Man mußte es dann allerdings für Wohneigentum verwenden, da man sonst die Zulagen zurückzahlen musste. Aber ich habe keine Ahnung mehr, ob das nur für den Darlehnsbetrag gilt oder auch für das Angesparte. Ich mag mich aber auch täuschen. Ich habe jedenfalls auch nichts zurück gezahlt von den Zulagen. Mein Vertrag bestand über 7 Jahre und ein Darlehn habe ich auch nicht in Anspruch genommen.
Auf geht´s!
Just put your head on me
Put your head on me
If you fall
You fall on me ....
http://www.youtube.com/watch?v=jfHIAKnESx0