Hi,

hat jemand Ahnung, was am Markt so üblich ist bzgl. "Unterbietung" des vom Verkäufer verlangten Preises? Ich habe etwas von 5-10% gelesen, kann man das so stehen lassen?

Es käme erschwerend hinzu, dass wahrscheinlich bald (dieses oder nächstes Jahr) ein paar Tausend Euro für Außenrenovierungsarbeiten anfallen, die nicht oder nicht ganz aus der Instandhaltungsrücklage finanziert und damit anteilig auf die Eigentümer umgelegt werden (ist von ETV noch nicht abschließend entschieden).