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Thema: Mietminderung?

  1. #1
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    Standard Mietminderung?

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    hallo,

    ich habe mal wieder eine frage zum thema "wohnen":
    in meinem mietvertrag steht, dass im mietpreis kabelanschluss mitinbegriffen ist.
    nun hat sich aber herausgestellt, dass es in meinem wohnhaus keinen kabelanschluss mehr gibt, die mieter haben sich gemeinschaftlich für eine satelittenschüsselanlage entschlossen, um die kabelgebühren zu sparen. ich werde nun also demnächst nach einem receiver forsten müssen.
    wisst ihr, war kabelanschlussgebühren monatlich kosten und ob es möglich wäre, da eine mietminderung zu bekommen, wenn ja, wieviel und wie gehe ich da vor? oder fändet ihr das arg kleinlich?
    ich meine, ich gebe mein geld lieber für wichtigeres aus

    rune

  2. #2
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    Hallo Rune,

    aus eigener Erfahrung weiß ich , das es garnicht so einfach ist die Miete zu mindern. Am besten Du lässt Dich beim Mierterschutzbund beraten. Die verlangen aber eine Aufnahmegebühr. Bei uns war es fürs gesamte Jahr 40 Euro.

    LG
    Jerry

  3. #3
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    Hallo rune

    also die kabelgebühren sind m.E. nach ca 35 DM im monat ( so wars bei uns bis vor zwei jahren) wenn die im Mietvertrag mit aufgeführt sind kannst du sie als nicht erbrachte leistung klar abziehen.....sag deinem Vermieter das im normalfall lassen sie sich da nicht gross auf Theater ein.

    LG kerstin
    \"Im alten Ägypten, zur Zeit von Königin Semiramis waren Religion, Medizin und Kosmetik eng verbunden. Alle drei dienten gemeinsam der Harmonie und Lebensfreude. Mehr noch, alle drei waren Werkzeuge, um sich der Göttlichkeit bewusst zu sein.
    Körper und Aura sind untrennbar verbunden. Sobald wir etwas für unseren Körper tun, wirkt es auf unserer Seele und umgekehrt.\"

    Nach Königin Semiramis

  4. #4
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    Hi Rune,

    Du schreibst ja, dass in Deinem Mietvertrag steht, dass das Kabelfernsehen im Mietpreis enthalten ist. Das ist aber keine zugesicherte Eigenschaft an der Mietsache. Das bedeutet lediglich, dass hierfür keine Vorauszahlungen erhoben werden, also im Falle von Betriebskostenabrechnungen auch keine Nachforderungen entstehen.

    Der Vermieter ist lediglich verpflichtet, den Empfang von Radio und Fernsehen zuzusichern. Das ist hier auch der Fall, da es eine Satellitenanlage gibt. Die Zustimmung des Mieters bei einer Umstellung von Kabel auf Satelliten-TV ist nicht erforderlich, sofern es sich nicht um eine Moderniserung, verbunden mit einer Mieterhöhung, handelt.

    Ein Mangel an der Mietsache, die den Gebrauch einschränkt, liegt m. E. nicht vor, so dass auch keine Mietminderung geltend gemacht werden kann.

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