... und Gründe, warum die Argumente nicht ziehen
(Quelle: Seite meiner Uni, http://www.uni-bamberg.de/~ba941918/tod.htm)

Häufig genannte Gründe für die Todesstrafe und die Gegenargumente.

1. Die Todesstrafe dient der Abschreckung.

Falsch! Keine Statistik und keine wissenschaftliche Untersuchung konnte bisher irgendwo auf der Welt den Nachweis erbringen, daß die Todesstrafe die Kriminalitätsrate oder das Ausmaß politischer Gewalt verringert hat. Dagegen belegen Statistiken, daß die meisten Länder, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, niedrigere Mord- und Mordversuchszahlen aufweisen als Länder, die sie beibehalten haben. In Kanada beispielsweise sank die Mordrate, nachdem die Todesstrafe verboten wurde. Kriminologen nehmen sogar an, daß Hinrichtungen Gewaltverbrechen fördern können, weil sie zeigen, daß die Gesellschaft das Töten billigt. Hierbei spielt auch die "Vorbildfunktion" des Staates und seiner Institutionen eine große Rolle. Die US-Bundesstaaten Texas, Lousiana und Florida, wo die meisten Menschen in den USA hingerichtet werden, haben gleichzeitig auch die höchsten Mordraten.
Weiterhin kann es bei Fällen des Totschlags beim Täter gar nicht zu einer rationalen Abwägung verschiedener Strafandrohungen kommen, zumal wenn Alkohol oder Drogen im Spiel waren.

2. Die Todesstrafe dient der Vergeltung.

Falsch! Das Verbrechen wird durch die Hinrichtung des Täters weder gemindert noch ungeschehen gemacht. Es werden lediglich moralisch nicht zu rechtfertigende Rachebedürfnisse befriedigt. Will der Staat einer Straftat moralisch überlegen sein, darf er sie auch unter dem Deckmantel des Gesetzes nicht nachvollziehen.

3. Die Todesstrafe ist gerecht.

Falsch! Die Todesstrafe in ihrer Endgültigkeit wird häufig als Mittel zur Unterdrückung oppositioneller, rassischer, ethnischer, religiöser und unterprivilegierter Gruppen benutzt. Mißliebige Menschen werden durch Hinrichtungen endgültig zum Schweigen gebracht. In den USA spielt die Hautfarbe eine große Rolle. Eine Studie belegte die rassisch diskriminierende Anwendung der Todesstrafe in Florida und Texas. Es wurde festgestellt, daß Schwarze, die Weiße getötet haben, fünf- bzw. sechsmal häufiger zum Tode verurteilt werden, als Weiße für die gleiche Tat. Schwarze Täter in Florida, deren Opfer weiß waren, wurden sogar mit vierzigmal größerer Wahrscheinlichkeit zum Tode verurteilt, als Schwarze, deren Opfer schwarz waren. Im Untersuchungszeitraum wurde kein einziger weißer Täter wegen Mordes an einem Schwarzen zum Tode verurteilt.
Wenn der Staat die Tötung eines Mörders anordnet, ist es zudem schwierig zu erklären (auch bei besonders grausamen Verbrechen), daß die Ermordung eines Menschen Unrecht darstellt.

4. Die Todesstrafe dient dem Schutz der Gesellschaft.

Falsch! Die Meinung "wer einmal tötet, tötet immer wieder" läßt sich statistisch nicht belegen. Menschen, die so argumentieren, müßten dann ja auch dafür sein, bei einem Diebstahl die Hand abzuhacken, um dem Dieb die Möglichkeit einer Tatwiederholung zu nehmen.
In einer Gesellschaft, die von Gewaltkriminalität bedroht ist, stellt die Todesstrafe nur eine Pseudoschutzmaßnahme dar gegen Gewaltstrukturen, deren Ursachen tiefer angesiedelt sind.

5. Die Todesstrafe ist die angemessene Strafe für besonders grausame Verbrechen.

Falsch! Wenn ein Mensch, der ein grausames Verbrechen begangen hat, die Grausamkeit des Todes "verdient", verurteilt von einem staatlichen Gericht, "verdienen" dann nicht auch andere Menschen aus ähnlichen Gründen, ohne Gerichtsverfahren inhaftiert, gefoltert oder standrechtlich erschossen zu werden?

6. Wer tötet, hat sein Leben verwirkt.

Falsch! Mit der Vollstreckung der Todesstrafe maßt sich der Mensch eine Quasi-Schöpfer-Rolle an. Nach modernem Verständnis ist der Staat keineswegs eine göttliche Einrichtung, sondern ein menschlicher Versuch, das Zusammenleben von Menschen zu regeln. Der Staat kann irren und hat selber viele Schwächen. Wer Leben als unwert beurteilt und anderen Menschen selbst wenn es Verbrecher sind menschliche Qualitäten und daher das Recht auf Leben abspricht, begibt sich in gefährliche Nähe zu faschistischem Gedankengut. Außerdem stützt sich keine rechtsstaatliche Gesetzgebung auf den Verwirkungsgedanken. Wer stiehlt, hat ja schließlich auch nicht sein Recht auf Eigentum grundsätzlich verwirkt!

7. Bei Terroristen hilft nur die Todesstrafe.

Falsch! Die Todesstrafe hält Terroristen nicht von ihrer Tat ab. Als Überzeugungstäter, die nicht im Affekt, sondern berechnend handeln, setzen sie ihr Leben immer wieder auf's Spiel. Zudem würden Todesurteile weitere Anschläge im Zeitraum bis zur Hinrichtung provozieren und zwar in ganz anderem Ausmaße als bei einer langjährigen Inhaftierung.

8. Fehlurteile kommen nicht vor.

Falsch! Es gibt zahlreiche Beispiele von Justizirrtümern, die auf menschlichen Fehlurteilen basieren (emotionsgeladene oder subjektive Geschworene, politische Gründe, etc.). Ein Justizirrtum ist, auch im gerechtesten aller Gerichtsverfahren, niemals auszuschließen. Ein Unschuldiger kann nach seiner Hinrichtung nicht freigelassen werden. Der Justizirrtum wird zum Justizmord.

... und, immer noch für legitimierten mord????????????

rune