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Thema: Mordanklage gegen Oscar Pistorius

  1. #501
    Avatar von HopiStar
    HopiStar ist offline Queen of f***g everything
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    Zitat Zitat von Peppermintpatty Beitrag anzeigen
    Ich finde es ab einem gewissen Punkt egal, wer da hinter der Tür stand.
    Wenn ich mehrfach auf die geschlossene Tür eines sehr kleinen Raumes schieße, nehme ich billigend in Kauf, diesen zu töten.
    Ich würde eher sagen, ich beachsichtige es oder zumindest verletzen
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  2. #502
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    Zitat Zitat von Kay Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Danke für den interessanten Link.
    In dem Text steht

    "The question to be decided is whether the State has proven beyond a doubt that the appellant subjectively foresaw the possibility that his actions would result in the death of the deceased, and nevertheless persisted in his conduct.”

    Ich verstehe zwar die rechtlichen Ausführungen (entspricht der ö Rechtslage), aber ich kann die Beurteilung in diesem konkreten Fall eben nicht nachvollziehen. Im Text wurde subjectively hervorgehoben (nicht durch mich), in Wahrheit ist das Wesentliche doch viel mehr "beyond a doubt".
    Dh die Richterin hatte Zweifel daran, dass er, der 4 Mal schießt, nicht damit rechnet und sich nicht damit abfindet, jemanden zu töten. Sollte dieser Fall nicht die erforderliche Überzeugung eines Eventualvorsatzes bei ihr hervorrufen, kann man das gesamte Dolus Eventualis-Konzept überhaupt umschmeißen. So lange der Angeklagte auf einen anderweitigen inneren Willen beharrt, dürfte konsequenterweise niemand mehr danach verurteilt werden. Ich habe einen Prozess erlebt, da wurden ein Teilnehmer an einer Messerstecherei wegen Mordes mit Eventualvorsatz verurteilt. Natürlich meinte er selbst auch, er hätte eigentlich niemanden töten wollen.

    Ich habe schon oft mild anmutende Urteile verteidigt, weil das Rechtssystem oft eine andere Sprache spricht. Ich kritisiere nicht die rechtliche Beurteilung. Sie ist aber das konsequente Ergebnis einer absolut haarsträubenden Beweiswürdigung (zur Schuldfrage). Zugeben muss ich aber, dass ich nat nur das kenne, was man in den Medien berichtet hat.
    Immer noch nicht ganz klar ist mir aber überhaupt, ob die Richterin nun die Notwehrsituation gefolgt ist oder ihr keinen Glauben geschenkt hat. Sie spricht später nur mehr von "der Person, die hinter der Tür war". Ich hab Unterschiedliches dazu im Netz gefunden.
    Achja, natürlich glaube ich auch, dass Pistorius es "eigentlich nicht wollte"...und zwar im Nachhinein, wie so viele, die im Affekt handeln. Das hindert aber den Vorsatz nicht.

    Wie kam Pistorius (in seiner Version) eigentlich dann drauf, dass er Reeva erschossen hat? Warum wurde er auf einmal mutig und hat die Badezimmertür geöffnet? Wieso wusste er plötzlich, dass die Person nicht mehr gefährlich sein konnte (weil ja tot) und traute sich offenbar doch, die Tür zu öffnen? Die Person hat ja, in seiner Version, weder geschrieen noch sonst irgendwas getan, was sie plötzlich nicht mehr tat (weil tot).

    Naja, ich bin gespannt auf das Strafausmaß. Im Ergebnis ist ja das fast noch entscheidender.

    Edit: Okay, sie glaubte offenbar die Version mit dem Einbrecher. Dann geht's aber doch wiederum nicht um den Eventualvorsatz des Erschießens, sondern um die Beurteilung eines Putativnotwehrexzesses.
    Geändert von fille (12.09.14 um 20:07:32 Uhr)
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  3. #503
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    Und zum Dolus Eventualis: Es bedeutet nicht, dass der Täter die Tat vorsah und sich damit abfand, sondern ob er die Möglichkeit vorsah und sich (mit der Möglichkeit!) abfand.
    DH, er musste sich nicht mit einem Ergebnis abfinden, sondern nur mit einer Möglichkeit.

    Ganz nett beschrieben bei Wiki
    "Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“
    Das, das, das...und das und das und das und das und das nehm ich auch.

  4. #504
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    Hopi, ganz genau.

    Alles schön und gut, aber was macht ein Einbrecher in der Toilette ???? Einbrecher kommen in der Regel doch um was zu holen. Da wär es doch besser im Wohnzimmer oder so ins Haus zu kommen, aber doch nicht da. Außerdem hätte er doch, wenn er auf der Toilette was hört und sich unsicher ist, erstmal schauen können, ob seine Freundin schläft, oder ob sie es sein könnte.

  5. #505
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    man schießt nicht 4 mal und hofft,dass nix passiert!
    sorry,aber da will man die MÖGLICHKEIT doch sicherstellen.

  6. #506
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    Der Einbrecher wollte bestimmt das extraweiche Klopapier mitgehen lassen.

    Ach, das Ganze ist doch vollkommen unglaubwürdig und konstruiert
    Manche Menschen sind furchtbar einfach, andere sind einfach furchtbar

  7. #507
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    Hatte das Bad eigentlich ein Fenster? Wenn ja, hätte der Einbrecher ggf. dadurch hineinkommen können, wenn nein, wäre das alles überhaupt nicht plausibel; was hätte der Einbrecher dann im Bad zu schaffen gehabt?
    "Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)

  8. #508
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    Diese Bad-Geschichte ist die reinste Farce, Handy hat er ja sicher gehabt um die Polizei zu rufen, nee der ballert einfach los und er glaubte das seine Freundin...neben ihm im Bett liegt, ich kann nur den Kopf schütteln.
    +


  9. #509
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    Wir wissen doch alle, dass es kein Einbrecher war und er seine Freundin erschossen hat( ihm ist die die Sicherung rausgesprungen) Nur beweisen kann man es ihm nicht und somit der Richterspruch.

  10. #510
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    Zitat Zitat von *LV* Beitrag anzeigen
    Wir wissen doch alle, dass es kein Einbrecher war und er seine Freundin erschossen hat( ihm ist die die Sicherung rausgesprungen) Nur beweisen kann man es ihm nicht und somit der Richterspruch.
    Tja, das ist eben der Unterschied zwischen gesundem Menschenverstand und der Jurisprudenz ...
    "Wer immer erreichbar ist, gehört zum Personal." (Karl Lagerfeld)

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