Hallo billie,

den fall kenn ich auch und in solchen fällen ist es auch aus 2 Gründen nicht richtig die Todesstrafe zu vollziehen.

1. Es ist gar nichts eindeutig bewiesen und es lieg KEIN geständnis vor

2. Es sind im Laufe des Verfahrens viele Fehler begangen worden sobald dies passiert ist nicht mehr gewährleistet das das Verfahren fair und korrekt ist.

Ich bin für die Todesstrafe wenn z.b. durch mehrere Gentests, Spermaspuren u.o. Geständnisse EINDEUTIG der Täter ermittelt ist.

Ganz liebe grüsse

Kerstin