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Thema: Vermieter dürfen Haustierhaltung NICHT mehr verbieten!!!

  1. #1
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    Standard Vermieter dürfen Haustierhaltung NICHT mehr verbieten!!!

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    Kam gerade durch: Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung von Katzen und Hunden verbieten sind nicht wirksam

    Es darf also kein Vermieter mehr die Haltung von Haustieren verbieten. Sehr schön
    Die letzte Strophe deines Liedes war verklungen, als er deinen Namen rief.
    In mir jedoch wird's nie verstummen. Es singt ganz leise........seelentief.

  2. #2
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    Oh!
    Das finde ich auch gut
    Ich habe das sowieso noch nie verstanden.
    Hunde ok, die können bellen.
    Aber gerade Katzen, warum man die verbietet war mir immer ein Rätsel

  3. #3
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    ich find es ehrlich gesagt (auch als Haustierhalter und großer Tierliebhaber) nicht so toll.

    Das Recht, was man in seiner Wohnung haben will, sollte dann doch noch beim Eigentümer liegen finde ich.

    Wer mal Wohnungen gerochen hat, die unkastrierte Kater markiert haben oder wie riesige Hundekrallen ein Parkett zerstört haben, kann das vielleicht nachvollziehen.
    Man kann ja nicht vom Vermieter erwarten, dass er nun den vielleicht schon etwas älteren Parkett gegen einen krallenresistenten austauscht.

  4. #4
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    AUSSER es stört die anderen Mieter. Oder die Katzen machen sichtbaren Schaden. Und sobald da einige Meldung vorliegt, kann es wieder verboten werden.

    Verstehen kann ich das absolut! Gerade in Punkto Markieren wie deelite schreibt oder auch den Lärm, den einige Katzen veranstalten können. Zudem sind einige Schäden, die durch Katzen entstanden sind auch kein Usus.

  5. #5
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    Ich finde die Entscheidung auch okay, die betrifft ja auch so Tiere wie Hasen, Hamster, Meerschweinchen usw.
    Die stören ja nun wirklich niemanden, bei Katzen hält sich das ja auch in Grenzen. Wenn die zu laut auf dem Parkett sind muss man eben einen Teppich kaufen

  6. #6
    Avatar von HopiStar
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    Zitat Zitat von deelite Beitrag anzeigen
    ....oder wie riesige Hundekrallen ein Parkett zerstört haben, kann das vielleicht nachvollziehen.
    Man kann ja nicht vom Vermieter erwarten, dass er nun den vielleicht schon etwas älteren Parkett gegen einen krallenresistenten austauscht.
    Wenn die Krallen riesig sind, dann müssen sie auch eine Haftpflichtversicherungen haben (zumindest bei uns)

    Und ja, das Urteil mag es auf dem Papier geben aber in der Praxis wird es ja doch so aussehen, dass man gewissen Wohnungen nicht bekommt oder wenn man schon darin wohnt evtl. der ein oder andere Kleinkrieg ausbricht.
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  7. #7
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    Auch für Allergiker ist es nicht unbedingt toll, in eine Wohnung zu ziehen, wo vorher Tiere gelebt haben. Und es ist manchmal auch eine Frage der Menge. In der Nachbarschaft sind so viele Hunde, die oft und gerne bellen, beim nächsten, der dazu käme, würde ich Amok laufen. Und wer Kinder hat und die gerne im eigenen Garten spielen lassen würde, ärgert sich über jede Katze aus der Nachbarschaft, die ausgerechnet dieses Fleckchen als Toilette attraktiv findet.
    Mache mir Gedanken über Hautpflege und Make Up. Mein Handy behauptet hartnäckig "kein Gesicht erkannt".

  8. #8
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    Stimme euch absolut zu. Auch wenn ich selbst Katzen habe, aber man sollte auch defintiv die andere Seite nicht vergessen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mayanmar Beitrag anzeigen
    Es darf also kein Vermieter mehr die Haltung von Haustieren verbieten. Sehr schön
    Das stimmt so nicht, siehe das Urteil:

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-517301.html

    Selbstverständlich kann ein Vermieter Haustierhaltung verbieten. Das ist dann allerdings eine Einzelfallentscheidung.

    Es muss eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der weiteren Beteiligten erfolgen.
    Das Recht auf Haustierhaltung hat also dann seine Grenzen, wenn z.B. das Eigentum anderer oder berechtigte Interessen (z.B. Ruhe anderer Mieter) beeinträchtigt werden. Und das ist auch richtig so.
    H.G. eve

    Wozu braucht man ein Gehirn, wenn man es nicht benutzt?

  10. #10
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    ah.
    Dann sieht das ja auch schon wieder ganz anders aus

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