Ich war jetzt 6 Wochen krankgeschrieben. Nun habe ich nach Ende der Krankschreibung 7 Tage Resturlaub, die ansonsten verfallen würden, bis zum Ende des Monats genommen. Meine Hoffnung ist, daß ich nach Ostern wieder arbeitsfähig bin und somit auch den Übergang ins Krankengeld vermeiden könnte.

Sicher ist das aber doch nicht, hängt vom Heilungsverlauf ab und den zahlreichen Behandlungen, die ich nach Ostern noch durchführen muß.

Wenn man mich nach Ostern doch wieder krankschreiben würde, könnte man mir wohl daraus einen Strick drehen, daß ich zwischendurch den Urlaub genommen habe? Wäre diese Konstruktion etwas "schräg"? Mir ist klar, daß ich dann ins Krankengeld rutschen würde, weil es ja dieselbe Krankheit ist, das wäre auch nicht das Problem.

Ich weiß, daß ich hier keine Rechtsberatung bekomme, aber evtl. hat ja jemand Erfahrungen...