Hi,

ich brauch dringend eure Hilfe. Ich bräuchte etwas sozialrechtliches Wissen betreffs erhöhter Werbekosten bei Bezug von BAB.

Schilderung:

Ich habe seit letztem Jahr BAB und Kindergeld bekommen. Nun kam ein Schreiben, dass ich das ganze Kindergeld zurückzahlen soll weil ich über die Einkommensgrenze von 16100 DM (einbezogen 2000 DM Werbekosten) kommen würde in diesem Jahr. Einzige Chance das Kindergeld nicht zurück zahlen zu müssen ist der Nachweiß, dass ich erhöhte Werbekosten hatte / habe. Aber ich weiß nicht genau wie ich das anstelle

Ich könnte mich sowas von aufregen nachdem ich Stunden im Internet gesucht habe, hatte ich einen Artikel gefunden, in dem steht, dass bei der Berechnung des BAB's das Kindergeld nicht mit hinzugezogen / berechnet wird. Ein kleiner Hinweis hätte mir den ganzen Ärger erspart !!!! Diese schei** Behörden *verdammt* Nun soll ich alles zurückzahlen von meinem Azubigehalt

Ich hoffe mir kann jemand helfen

Liebe Grüßchen Cosma