Also ich kann Dir nicht sagen wie ein Gericht letztendlich entscheidet.... kann Dir die Sache nur nach dem Gefühl (und Teil-Wissen beantworten). Also so weit ich weiß, verjährt der Anspruch auf Zahlung aus solchen Verträgen nach 3 Jahren. Erfahrungsgemäß (sollte es wirklich zu einem Verfahren kommen) wird vor Gericht ein Vergleich geschlossen. Entfallen wird der Anspruch wohl nicht. (nach)Gezahlt wird wohl je nach Zeitpunkt der Feststellung.... Ich finde 200 Euro echt eine Menge Geld. Sagen wir bei einer Miete von 1000 EUR = 20 %. Inflationsrate liegt bei ca 2% im Jahr.....(na ja, nur am Rande bemerkt).
Frage ist natürlich, wann stellt der Verwalter fest, dass mehr gezahlt werden müsste. Meist ist es so, dass wenn man darüber schreibt, spricht, nachdenkt. Bald etwas passiert (Gesetz der Anziehung ).
Außerdem ist mMn der Verwalter dem Vermieter gegenüber haftbar zu machen, da der sich ja nicht um die Erhöhung der Miete gekümmert hat.
Am Besten kann so eine Frage (juristisch fundiert) ein Mieter-verein beantworten und den würde ich auf jeden Fall zu Rate ziehen....
Im Web dazu gefunden schau mal gaaaanz unten "Staffelmietvertrag" : http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erjaehrung.htm