Pendler, Les mal die Befingungen, dann weißt du auch, wozu man sie braucht bzw. wann sie leistet.
Und die Hausrat ist definitiv eine Neuwertversicherung.
Also irgendwie war das nie Thema, es hieß immer nur Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden am Inventar die Hausratversicherung und die hat sich nicht nach einer Haftpflicht des Verursachers erkundigt, sondern schickte den Gutachter. Das dauerte auch ewig.
Aber es ist jetzt eh zu spät nur eins ist sicher, zahlen tut eine Versicherung noch lange nicht wenn sie soll - und Neuwert eh nicht. Also brauchst Du zu jeder Versicherung eine Rechtsschutzversicherung um an dein Recht zu kommen.
So gesehen habt ihr recht es ist schon notwendig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen - wenn Du irgend eine andere Versicherung abschließt.
@partyqueen
Warum kann ich froh sein überhaupt was zu bekommen ? Wenn die Schäden am Hausrat nicht übernommen werden (also egal ob eine Haftpflichtversicherung des Schaden-verursachers vorhanden oder nicht), wozu bräuchte ich denn sonst eine Hausratversicherung ?
Pendler, Les mal die Befingungen, dann weißt du auch, wozu man sie braucht bzw. wann sie leistet.
Und die Hausrat ist definitiv eine Neuwertversicherung.
Im Vertrag gab es einen Unterversicherungsverzicht. Aber was tun wenn sie nicht zahlt ? Dann kann man doch nur vor Gericht -wie gesagt eh zu spät. Es gilt Neuwert o.k. nur bitte wer bekommt den WIRKLICH ?
Geht ja hier auch eher um Rechtschutz Versicherung. Hab ich nicht ist zu teuer