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Thema: Rechtliche Frage - "Schweigepflicht" Praktikumsbericht ?

  1. #1
    Registriert seit
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    Standard Rechtliche Frage - "Schweigepflicht" Praktikumsbericht ?

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    Huhu

    Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
    Zur Erklärung: Mein Bruder hat Anfang des Jahres ein 8-Wöchiges Praktikum in einem Kindergarten gemacht, im Rahmen seiner schulischen Ausbildung zum Erzieher.
    Am Ende dieses Praktikums hat er zwei Praktikumsberichte bekommen, da er in zwei verschiedenen Gruppen war. Der eine Bericht fiel sehr positiv aus, der andere hingegen eher negativ. Da mein Bruder über den negativen ziemlich enttäuscht war, hat er den meiner Mutter gezeigt und gefragt, ob diese ihn wohl zu einem Gespräch begleiten würde, welches er mit der Erzieherin im Nachhinein führen wollte, die die Beurteilung geschrieben hatte.

    Also hat er die Erzieherin angerufen, einen Termin ausgemacht der bis jetzt 4 (!) mal seitens der Erzieherin verschoben wurde, und jetzt am Donnerstag doch endlich stattfinden sollte.
    Allerdings kam dann heute die Lehrerin meines Bruders auf ihn zu, die ihm sagte er solle diesen Termin auf keinen Fall wahrnehmen, da die Erzierhin Anzeige gegen Ihn erstattet hätte (oder es vor hat, das wusste die Lehrerin selbst nicht genau), weil er seine Schweigepflicht verletzt hätte ? Und zwar indem er unserer Mutter den Praktikumsbericht gezeigt hätte.
    Jetzt frage ich mich, ob es einem Minderjährigen (mein Bruder ist 17) wirklich verboten sein kann, einen Praktikumsbericht seinen Eltern zu zeigen?
    Erst Recht da dort ja wirklich nichts über anwesende Kinder o.Ä. drinstand.

    Abgesehen davon fiel dieser beurteilenden Erzieherin auf einmal auch ein, dass mein Bruder sich ihr gegenüber aggressiv gezeigt hätte - aber dann hätte sie ihn doch wohl direkt während der Praktikumszeit rausgeschmissen?

    Viel Text, aber ich hoffe jemand hat vielleicht was dazu zu sagen. Speziell eben zur Schweigepflichts-Sache.
    Viele liebe Grüße,
    Jenny

  2. #2
    Avatar von HopiStar
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    Ist ein Praktikumsbericht nicht sowas wie ein "Zeugnis", ein Resumée seiner Zeit dort. Also etwas, was man in Zukunft dann auch als Referenz zeigt?
    Im Grunde ist ein Diamant auch nur ein Stück Kohle, das die nötige Ausdauer hatte

    Das Leben sollte NICHT eine Reise ins Grab sein mit dem Ziel wohlbehalten und in einem attraktiven und gut erhaltenen Körper anzukommen, sondern eher seitwärts hineinzuschlittern, Chardonnay in einer Hand, Erdbeeren in der anderen. Den Körper total verbraucht und abgenutzt, und dabei jubelnd …WOW, was für ein Ritt...!

  3. #3
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    Zitat Zitat von HopiStar Beitrag anzeigen
    Ist ein Praktikumsbericht nicht sowas wie ein "Zeugnis", ein Resumée seiner Zeit dort. Also etwas, was man in Zukunft dann auch als Referenz zeigt?
    Genau ! Aber laut dieser Erzieherin hätten es nur seine Lehrer sehen dürfen, da dieses Praktikum halt in eine Schulnote eingeht.
    Viele liebe Grüße,
    Jenny

  4. #4
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    Von Bauchgefühl her würde ich sagen, dass die Erzieherin Unrecht hat. Während des Praktikums besteht zwar eine Schweigepflicht, genau wie bei einem Arbeitsverhältnis. Allerdings dürfte sich diese meiner Meinung nach nicht auf den Praktikumsbericht, den die Erzieherin erstellt hat, beziehen.

  5. #5
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    Himmel!

    Ich werde gleich mal in meinem KiGa nachfragen, wie die das dort sehen. Da bin ich wirklich mal gespannt. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass man ihn für die Verletzung der Schweigepflicht anzeigen kann!

  6. #6
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    So ein Schwachsinn!!!

    Mein minderjähriger Sohn hat vo 2 Wochen ein einwöchiges Praktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht und schreibt aktuell an dem geforderten rund 10-seitigen Praktikumsbereicht.

    Erstens, darf ich als Mutter den selbstverständlich lesen!
    Zweitens lesen den ja auch die Lehrer an seinem Gymnasium (geht ebenfalls in die Schulnote) und
    erst Drittens liest dies "sein" Anwalt aus der Kanzlei.

    Wichtig ist, darüber wurde er im Vorfeld belehrt die Schweigepflicht - auch gegenüber uns Eltern.
    Im Bericht selber dürfen doch sowieso keine Einzelheiten, sprich Namen oder detaillierte Vorfälle, die Rückschlüsse erlauben stehen.
    Liebe Grüße
    Cordu

  7. #7
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    Zitat Zitat von Cordu Beitrag anzeigen
    sprich Namen oder detaillierte Vorfälle, die Rückschlüsse erlauben stehen.
    Richtig, und nur darauf bezieht sich die Schweigepflicht.
    Wenn wir bei uns (Zahnarztpraxis) Praktikanten haben, klären wir die natürlich darüber auf aber sie MÜSSEN ja einen Bericht schreiben. Darin dürfte dann stehen, dass ZB bei einer Patientin eine Seitenzahnfüllung gemacht wurde. Aber eben kein Name oder etwas, dass auf eine bestimmte Person hindeutet. Dann ist das vöiig ok!

  8. #8
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    Oh nein, das tut mir so leid für deinen Bruder, so eine unschöne Erfahrung Meine Güte, muss so was denn wirklich sein, gerade noch mit jungen Berufseinsteigern?

    Die Erzieherin ist zweifelsohne im Unrecht, die Mutter darf den Bericht selbstverständlich lesen. Dieser muss neutral gestaltet sein ohne Namen etc., aber falls er nicht so gestaltet ist, ist das der Fehler des AG und nicht des AN.

    Ich würde raten, gemeinsam mit der Mutter zur Lehrerin zu gehen und mit ihr das Gespräch suchen.

  9. #9
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    Dein Bruder hat die Berichte bekommen, nicht geschrieben? Es handelt sich um Zeugnisse oder Beurteilungen, habe ich das richtig verstanden?
    Dann hat doch wenn überhaupt, dann die Erzieherin gegen die Schweigepflicht verstoßen, oder? Im Bericht sollten keine Details stehen die niemand sehen darf.

    Selbstverständlich darf/muss ein Minderjähriger seinen Eltern ein Zeugnis zeigen.
    Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen.

  10. #10
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    Ich schließe mich dem bereits Gesagten an, ich denke nicht, dass hier die Schweigepflicht verletzt wurde.
    Ich halte das viel mehr für eine Taktik der Erzieherin, um ihn einzuschüchtern und davon abzubringen,
    das Gespräch zu suchen.
    Deinen Erzählungen nach zu urteilen scheint sie ja kein Interesse daran zu haben, es stattfinden
    zu lassen, und das scheint dann nun ihr Ass zu sein.
    Abgesehen davon finde ich es schon merkwürdig, dass sie das deinem Bruder nicht direkt sagt sondern
    den Weg über die Lehrerin gewählt hat.
    Ich würde mich davon nicht einschüchtern lassen. Wenn ihr aber eine Rechtschutz habt, wäre
    vielleicht ein Anruf dort nicht verkehrt. Rechtsauskünfte bekommt man dort ja zumeist
    schon telefonisch von einem Anwalt etc.

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