Linni, erwartest Du denn denn für den Zeitraum eine Rückzahlung?
Ich weiß ja nicht, wie hoch Dein Abschlag war, aber wenn du Du in der Vergangenheit auch nichtszurückbekommen hast oder sogar noch nachzahlen mußtest, würde ich gar nichts machen, u.U. bist Du doch bsser dran, wenn wenn Du dann keine mehr kriegst.
Nach dem 31.12.13 ist sie dann eh nicht mehr wirksam, sollte der Vermieter in der Abrechnung dann noch Nachforderungen stellen, soweit ich weiß.
Anhand Deiner Zählerstände kannst Du mit einen älteren Abrechnung auch Pi mal Daumen ausrechnen, wieviel Du an NK hast.