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Thema: Nebenkostenabrechnung - ich bekomm zuviel

  1. #1
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    Standard Nebenkostenabrechnung - ich bekomm zuviel

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    Ich muss mich gerade mal auskotzen und möchte gerne mal wissen wie das rechtlich aussieht.
    Am 30.09.2012 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
    Alle Zähler wurden abgelesen und man hat mir versichert: die Nebenkostenabrechnung kommt Ende Januar,
    wie auch im letzten Jahr an meine neue Adresse.

    Soweit so gut, Ende Februar habe ich bei meinen alten Vermietern angerufen und nachgefragt, weil ich mir dachte,
    das die Post geschlampt hat oder sie die Adresse verlegt haben.
    Nein, alles nicht der Fall, die anderen Mieter im Haus (Doppelhaushälfte mit zwei Wohnungen), hatten noch keine Zeit
    um den Zähler ablesen zu lassen.
    Okay... Heute habe ich mir gedacht: irgendwas stimmt doch da nicht, wir haben fast Mai, rufst du noch mal an.
    Und siehe da, die Menschen in der anderen Wohnung sind Mietnomaden, nach Aussage des Verwalters und sie haben
    für das ganze Jahr noch keine Miete bekommen, außerdem gewährt er ihnen keinen Zugang zu den Zählern.

    Wie verhält sich das rechtlich?
    Meinen Zählerstand wissen sie ja eigentlich schon, brauchen Sie wirklich noch den Endstand für eine Abrechnung für mich?
    Was würdet ihr tun?

    Wie lange hat ein Vermieter Zeit eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen? Es geht hier nicht wirklich die Welt an Kohle, mich ärgert das einfach nur über die
    Maße das man es nicht gebacken bekommt, ich hätte das gerne abgeschlossen.
    Ich habe überlegt in meine alte Wohnung zu fahren und dort zu klingeln und zu fragen ob er es nicht schafft den Zähler ablesen zu lassen.
    Kann ich das machen? Oder als Frau alleine zu gefährlich?
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  2. #2
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    Linni, erwartest Du denn denn für den Zeitraum eine Rückzahlung?
    Ich weiß ja nicht, wie hoch Dein Abschlag war, aber wenn du Du in der Vergangenheit auch nichtszurückbekommen hast oder sogar noch nachzahlen mußtest, würde ich gar nichts machen, u.U. bist Du doch bsser dran, wenn wenn Du dann keine mehr kriegst.
    Nach dem 31.12.13 ist sie dann eh nicht mehr wirksam, sollte der Vermieter in der Abrechnung dann noch Nachforderungen stellen, soweit ich weiß.
    Anhand Deiner Zählerstände kannst Du mit einen älteren Abrechnung auch Pi mal Daumen ausrechnen, wieviel Du an NK hast.

  3. #3
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    Ich hab immer um die 200€ zurück bekommen.
    Mir geht's nicht um die Kohle direkt, mich regt es einfach nur auf das niemand einen im Fluss hält, hätte man das nicht sagen können?
    Ne, ich rufe das zwei mal an und bekomme dann erst gesagt was Sache ist.
    Alte NK Abrechnungen habe ich keine mehr.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  4. #4
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    Die Abrechnungsfrist beträgt 12 Monate. Kannst du auch hier nochmal nachlesen, wenn du möchtest:http://www.nebenkostenabrechnung.com...hnung-fristen/

  5. #5
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    Mach es auf jeden Fall schriftlich mit Kopie für deine Unterlagen. Also deinem alten Vermieter/Verwalter einen Brief (oder Email) schreiben und auf das bereits geführte Telefonat hinweisen. Dann die Stadtwerke ebenfalls anschreiben. Somit hast du auf jeden Fall einen Beweis, dass du dich darum gekümmert hast.
    ****** under construction ******

  6. #6
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    Wem soll ich schreiben? Dem Vermieter? Und was schreibe ich?
    Sorry, ich steh hier gerade auf dem Schlauch.
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  7. #7
    mafalda ist offline Portenya with an attitude
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    Kurzer Einwand: Die 12 Monate gelten nicht, wenn der Vermieter für die Verzögerung nicht verantwortlich gemacht werden kann. Eventuell könnten die Mietnomaden hier von Bedeutung sein.
    Der unter deutschen Gebildeten am meisten verbreitete Aberglaube ist der, dass sie Englisch koennten. (Johannes Gross)

  8. #8
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    Linni, frage doch Janne, die hat meines wissens Mietrecht gemacht und sie ist da immer sehr hilfreich.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  9. #9
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    Ich möchte ja ne Nebenkostenabrechnung haben, von daher bin ich einfach nur sauer das mich niemand im Fluss gehalten hat,
    war wohl zuviel verlangt mir das zu sagen, da muss ich noch mal nach fragen...

    Klara vielleicht sieht sie es, wenn nicht schreib ich sie morgen mal an.
    Manchmal ist der Bezug zur Realität halt einfach in der Wäsche...

  10. #10
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    Die Verwaltung hat für die Vermieterin zwölf Monate Zeit abzurechnen. Wenn sie das nicht tut, kann sie keine Nachzahlung verlangen. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dich auf dem Laufenden zu halten, sie können die Frist ausschöpfen. Grundsätzlich brauchen sie schon die Zählerstände der anderen Wohnung, denn die Abrechnung muss ja in Summe stimmen. Es ist zwar rechnerisch möglich, mit deinen Zählerständen abzurechnen, aber schon aus Plausibilitätsgründen macht man ja auch nicht bei Auszug einen Zwischenabrechnung, sondern wartet die Jahresabrechnung ab. Und da können die Zählerstände schon von Bedeutung sein. Nach dem 31.Dezember 2013 kannst du direkt deine Vorschüsse in voller Höhe für das Jahr 2012 zurückfordern, du brauchst nicht aufr Abrechnung zu klagen (BGH in NJW 2005, Seite 1499), weil dein Mietvertrag beendet ist. Ich würde die jetzt noch mal anschreiben und fragen, ob deine Vorschüsse nicht trotzdem schon abgerechnet werden können. Wenn du immer so um die 200 zurückbekommen hast, müsste es bei nur einem halben Winter ja diesmal noch mehr sein.

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