Nur zu rechtlichen Information:
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Elternzeit zu verlängern oder zu verkürzen.
Da wir z.B. die Zeit mit befristeten Arbeitsverträgen überbrücken, können wir nicht einfach jemanden wieder entlassen, wenn jemand vorzeitig aus dem Mutterschaftsurlaub zurück kommen möchte.
Dahingehend wird bei uns auch derjenige vorher informiert.
Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein