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Thema: Elternzeit. Rechtliche Frage.

  1. #11
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    An die Frage häng ich mich mal dran.

  2. #12
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    Zitat Zitat von PrinzessinS Beitrag anzeigen
    Ist es eigentlich einfacher erst einmal längere Elternanzeit anzumelden und dann ggf. zu verkürzen? Mir scheint Verlängerungen sind schwieriger?
    ebendrum habe ich gleich zwei jahre beantragt, mit dem hinweis, dass ich vesuche, nach 1 1/2 jahren wieder zukommen, wenn wir einen krippenplatz hätten. da das aber nicht geklappt hat und sich sowieso einiges an der arbeits- und unserer privaten situation verändert hatte, habe ich ohne probleme um das dritte jahr verlängern können – um dann letztendlich eh zu kündigen.
    Liebe Grüße, Charlotte

    "Anspannung ist, wer du glaubst sein zu müssen. Entspannung ist, wer du bist." (chin. Sprichwort)

  3. #13
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    es ist natürlich die frage, wie der arbeitgeber euren arbeitsplatz während der elternzeit ersetzt. meinen job konnte nur ich machen, es wurde extra jemand dafür neu eingestellt, der zuerst einen vertrag über 1 1/2 jahre erhalten hat mit der option auf verlängerung. generell kann der arbeitgeber sicher besser planen, wenn man eher erst mal länger elternzeit einreicht.
    Liebe Grüße, Charlotte

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  4. #14
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    Kann ich also die vollen 3 Jahre beantragen und dann jederzeit sagen, dass ich doch schon früher zurückkomme? Also mit entsprechender Vorlaufzeit?

  5. #15
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    das weiß ich nicht, ich denke, so einfach geht das auch wieder nicht. kommt auf euren betrieb und die art deines jobs an, denke ich. wenn du ersetzt wirst und derjenige erhält einen vertrag über die drei jahre, dann kannst du sicher nicht so einfach früher wieder zurückkommen. hast du schon eine idee, wie du das machen willst und/oder eine meinung deines arbeitgebers?
    Liebe Grüße, Charlotte

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  6. #16
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    Zitat Zitat von charlotte.mermaid Beitrag anzeigen
    ebendrum habe ich gleich zwei jahre beantragt, mit dem hinweis, dass ich vesuche, nach 1 1/2 jahren wieder zukommen, wenn wir einen krippenplatz hätten.
    So werde ich es diesmal auch machen, zumal unsere Kleine im Dezember kommt und die KiTa Plätze nur zum August vergeben werden. Mit 8 Monaten möchten wir noch nicht, dass sie in die KiTa geht, also das Jahr darauf. Deshalb werde ich auch diesmal gleich 2 Jahre beantragen und mit meinem AG die Option besprechen, ab August 2015 mit reduzierter Stundenzahl in der Elternzeit wieder einzusteigen. Aber auch das geht nur in gegenseitiger Absprache, generell legt man die ersten zwei Jahre Elternzeit fest und kann nur mit Zustimmung des AG etwas ändern. So ist zumindest meine Info. Bei meinem AG ist das zum Glück kein wirkliches Problem, es werden an neue Mitarbeiter generell erstmal nur Jahres- oder Projektverträge vergeben und welche und wie viele Projekte wann laufen entscheidet sich meist im Frühjahr. So kann ich dann für den Sommer/Herbst wieder eingeplant werden.
    Eine Blue Jeans und 100 Bücher sind kein Alibi für Jugend oder Wissen.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Green Tea Beitrag anzeigen
    Kann ich also die vollen 3 Jahre beantragen und dann jederzeit sagen, dass ich doch schon früher zurückkomme? Also mit entsprechender Vorlaufzeit?
    So einfach ist das nun auch nicht, wenn der Arbeitgeber nein sagt, dann klappt das nicht. Klar kann man vorher das absprechen, aber dann ist es auch wieder schwieriger für den AG zu planen und nicht jeder macht da mit.

  8. #18
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    Nur zu rechtlichen Information:

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet die Elternzeit zu verlängern oder zu verkürzen.
    Da wir z.B. die Zeit mit befristeten Arbeitsverträgen überbrücken, können wir nicht einfach jemanden wieder entlassen, wenn jemand vorzeitig aus dem Mutterschaftsurlaub zurück kommen möchte.
    Dahingehend wird bei uns auch derjenige vorher informiert.
    Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben – nicht wegen der Menschen, die Böses tun, sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen. Albert Einstein

  9. #19
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    Verkürzen geht nur mit vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers.

  10. #20
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    Man kann doch während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ich hatte damals auch meine zwei Jahre Elternzeit genommen und nach ein paar Monaten bin ich mit 30 Stunden wieder eingestiegen... gab auch einen nahtlosen Übergang zur Teilzeitstelle nach der Elternzeit.

    @Klaraverstand: Mutterschaftsurlaub kenne ich so eigentlich nur von ältlichen Personalern, die Frauen in der Arbeitswelt für eine Fehlbesetzung halten. Das heißt Mutterschutz und Elternzeit.

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